Cathrin Kahlweit: Ein Jahr Krieg. Europa in der Zeitenwende

Russland und das große Schweigen: Zeitenwende global (1/3) | auslandsjournal

Der ehemalige deutsche Diplomat Hans-Christoph von Sponeck zur Beendigung des Ukrainekriegs: „Der Bürger und der Krieg“

Am 19.2.2023 fand im Gewerkschaftshaus in Frankfurt die Veranstaltung Den Frieden gewinnen – nicht den Krieg!“ statt.  U.a. sprach dort der ehemalige UN-Diplomat (u.a. UN-Irak-Koordinator) Hans-Christof von Sponeck.

Interessant ist die berufliche Vita von Hans-Christof von Sponeck: In Wikipedia erfahren wir: „Von Sponeck studierte in Deutschland und den USA Geschichte, Demographie und Kulturanthropologie. Von 1966 bis 1968 arbeitete er für die Deutsche Stiftung für Internationale Zusammenarbeit. 1968 begann er eine Diplomatenkarriere bei den Vereinten Nationen. Seine Einsatzländer im Dienst des UN-Entwicklungsprogramms UNDP waren – neben den Zentralen in New York und Genf – unter anderem Ghana, Pakistan, Türkei, Botswana und Indien. Mitte 1998 trat er in Nachfolge von Denis Halliday als Koordinator für humanitäre Fragen seinen Dienst in der irakischen Hauptstadt Bagdad an. Halliday war aus Protest gegen die Politik der UN zurückgetreten. Das UN-Embargo hatte er als „Völkermord“ bezeichnet. Im Irak hatte er unter anderem die Verantwortung für das UN-Programm „Oil for food“ („Öl für Nahrungsmittel“).

Im Februar 2000 reichte er seinen Rücktritt aus Protest gegen die Sanktionspolitik des UN-Sicherheitsrates ein, die er verantwortlich für das Sterben mehrerer hunderttausender irakischer Kinder sah. Er tat dies gemeinsam mit weiteren UN-Spitzenbeamten in Übereinstimmung seiner fachlich-diplomatischen Einschätzung der Lage im Irak mit seinem Vorgänger, wie aus einem von ihnen gemeinsam verfassten Artikel in der britischen Zeitung The Guardian hervorgeht.[1] Er hatte zuletzt den Rang eines Beigeordneten UN-Generalsekretärs.

Bei der Veranstaltung am 19.2.2023 hielt Hans-Christof von Sponeck folgende Rede:

Die Bürger und der Krieg

Unsere Sprache, die Sprache der Bürger, muss direkt, mutig und friedenserfüllt sein. Wir hier, die Bürger in der Ukraine und in Russland, haben eines gemeinsam: wir alle wollen in Frieden leben. Schwarz-weiß Bilder gibt es keine in der Bewertung des Ukraine Konflikts. Beide Kriegsparteien haben immer wieder Völkerrecht gebrochen. Doppelmoral – hier die Ukraine, dort Irak, Afghanistan, Serbien und andere – lassen wir nicht zu. Politische Amnesie muss durch Erinnerungshilfe behandelt werden.

Bürger fordern Rechenschaftsverpflichtung für alle, die Mächtigen wie die Schwachen. Unilateralismus in jeder Form lehnen wir entschieden ab. Dazu gehört auch die west-zentrische Machtpolitik, die bis heute erheblich zum globalen Unfrieden, einschließlich dem in der Ukraine, beigetragen hat. Wir wehren uns gegen die vollkommen einseitige Berichterstattung der öffentlichen deutschen Medien. Frieden – nicht Krieg – ist die Ultima Ratio!

Und noch etwas: Europa, besonders unser Land, muss sich vom Joch des geopolitischen Kolonialismus befreien. Wir brauchen keine Prothesen, weil wir auf eigenen Beinen stehen können! Denken wir an die Ziele der Charta der Vereinten Nationen und der 1990er Charta von Paris und bestehen auf diesen. Plädieren wir für 2 Prozent zur Stärkung des Friedens und nicht für 2% für erhöhte Waffenproduktion.

Die Regierungsparteien wie auch die Opposition müssen verstehen, dass immer mehr wahlberechtigte Menschen in unserem Land ernsthaft über die gegenwärtige soziale und politische Wirklichkeit nachdenken und Stellungnahmen und Entscheidungen der Abgeordneten des Bundestags aufnehmen, um zu entscheiden, wem sie, in anstehenden Wahlen, ihre Stimme geben wollen. Mitglieder bestehender Friedensorganisationen müssen und …werden sich, wie zum Beispiel heute, entsprechend einbringen.

Genug von Allgemeinheiten, die aber wichtig erscheinen und hin zu drei Perspektiven, die relevant sind für die Frage, welche Voraussetzungen und Möglichkeiten es gibt, für ein Ende der unerträglichen Zerstörung menschlichen Lebens und menschlichen Besitzes in der Ukraine, aber auch in Russland und in der Ferne – und zu einer Rückkehr zu oder … einer Einhaltung von Grundwerten, die wir Westler anderen Teilen der Welt so gerne empfehlen, aber selbst ohne Scham ignorieren.

Perspektive 1:

Da sind Rahmenbedingungen für Lösungsansätze, die für uns Bürger nicht verhandelbar sind. Völkerrecht ist kein Recht der Wahl, sondern bedeutet die Pflicht der Einhaltung; ebenso wie das deutsche Grundgesetz und die Charta der Rechte der Europäischen Union.

Stellvertreterkriege sind völkerrechtswidrig und müssen, ebenso wie Angriffskriege, strafrechtlich verfolgt werden. Waffenlieferungen von Drittparteien machen diese zu Kriegsteilnehmern, verlängern den Konflikt, erhöhen die Zahl der Opfer und der Zerstörung auf beiden Seiten und müssen, allein schon aus humanitären Gründen, eingestellt werden. Korruption der Kriegsteilnehmer muss für alle objektiv identifiziert und verfolgt werden. Krisengespräche brauchen einen neutralen Ort, einen neutralen Mediator und einen runden Tisch, an dem, ohne Ausnahme, alle beteiligten Parteien sitzen.

Perspektive 2:

Jeder Verhandlungsanfang ist schwer, aber machbar. In jedem Fall drängt immer die Zeit. In der Ukraine-Krise gibt es erste kleine Schritte, sowohl hinter dem Vorhang, als auch vor ihm. Die humanitären Korridore für die Ausfuhr von Nahrungs- und Düngemitteln, sowohl aus der Ukraine als auch aus Russland, und der Austausch von Gefangenen, sind bescheidene, aber lebenswichtige Anfänge, die erweitert werden können. ‚De-eskalation‘ durch ‚Eskalation‘ mit weiteren Waffenlieferungen? Solche Vorschläge, die aus westlichen Hauptstädten kommen, zeigen unverantwortliche geopolitische Eigeninteressen, die kurzsichtig sind, und sich auf schwerwiegenden Irrwegen befinden. Es ist tragisch, dass Bundeskanzler Scholz sich, durch externen und Ampel-Druck, entschieden hat, den fehlerhaften Weg vom ‚Stahlhelm zum Panzer‘ zu gehen und nun, von ukrainischer und anderer Seite, auch noch gedrängt wird, Kampfjets zu liefern.

In der Annahme der NATO und mancher Regierung, dass die Bürger sich für dumm verkaufen lassen, wird weiterhin behauptet, dass die Allianz, Deutschland eingeschlossen, in der Ukraine nicht (!) längst zum Kriegsteilnehmer geworden ist. Das ist wahrlich skandalös! Ebenso ist es verwerflich ist es, dass Annäherungsbereitschaften der Kriegsparteien boykottiert werden (Beispiel Großbritannien/PM Boris Johnson), ebenso wie Vermittlungsangebote (Beispiel Israel/PM Naftali Benett) die keine Unterstützung finden.

‚Führen durch Zusammenführen‘, eine Aussage des Kanzlers im Deutschen Bundestag (8. Februar 2023), sollte auch als übergreifendes Motto für die Ukraine Krise gelten. Davon will der neue Vorsitzende der Münchener Sicherheitskonferenz, Christoph Heusgen, nichts wissen. Russland ist nicht eingeladen worden zu der diesjährigen Zusammenkunft in München. Die Konferenz ‚sei kein Podium für russische Propaganda‘, Kampfjets für die Ukraine seien aber durchaus in Ordnung

In den Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland, die so dringend sind, werden Selbstverteidigung und Selbstbestimmung, beides Grundrechte im Völkerrecht, eine wichtige Rolle spielen. Die Ukraine, als souveräner Staat hat das Recht, sich gegen den russischen Angriff zur Wehr zu setzen. Die ethnischen Minderheiten im Donbass Becken haben das Recht der Selbstbestimmung der dort lebenden Bevölkerung, unter der Voraussetzung, dass sie von diesem Recht freiwillig und ohne Beeinflussung anderer Gebrauch machen können.

Perspektive 3:

Die Vereinten Nationen wurden 1945 aus der Asche des erfolglosen Völkerbundes geschaffen in der Hoffnung, dass die Welt gegen neue Kriege nachhaltig geschützt wäre und internationale Sicherheit allen Menschen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt bringen würde. Wir wissen, dass die Realität der letzten 78 Jahre anders aussieht.

Der Krieg in der Ukraine ist Gelegenheit und Pflicht zugleich, für die Ampelkoalition und Regierungen weltweit, sich daran zu erinnern, dass die Charta der Vereinten Nationen den völkerrechtlichen Weg weist, wie Krisen friedlich zu lösen sind. Bürger in der Ukraine, in Russland, bei uns, überall, sehnen sich nach dem Ende der Zerstörung und dem Anfang des Ruhens des Krieges.

Die UNO hat den Handwerkskasten für eine Beendigung, aber der Schlüssel, um ihn zu öffnen. Er liegt bei den fünf permanenten Mitgliedern des Sicherheitsrats, besonders in Washington, Moskau und Beijing. Gemäß der UNO-Charta hat die Generalversammlung ihnen die Führung in der Beilegung von Streitigkeiten gegeben. Der Schutz und die Anwendung internationalen Rechts ist ihr Auftrag. Geopolitik, Hegemonie, Doppelstandard, Handlungsfreiheit? Sie sind nicht Teil der ihnen anvertrauten Autorität. Wohl aber sind Wahrung des ‚Weltfriedens und der internationalen Sicherheit‘ durch ‚Verhandlung, Untersuchung und Vermittlung‘ grundlegende Teile ihres Auftrags, so die UNO-Charta. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit des UN-Sicherheitsrats mit der UNO-Generalversammlung und dem UNO-Generalsekretär.

Alle rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine solche Zusammenarbeit sind gegeben. Gebraucht wird politischer Wille diese zu nutzen im Bewusstsein der Dringlichkeit, da die Katastrophe in der Ukraine von Tag zu Tag schlimmer wird und damit auch die Gefahr der Ausweitung des Krieges, inklusive des Einsatzes von Nuklearwaffen.

Was können, und müssen, die Vereinten Nationen tun? Hierzu folgende Überlegungen:

  1. Generalsekretär Guterres hat das Charta-Recht, den Sicherheitsrat aufzufordern, seinen Ukraine-Pflichten nachzukommen. Von diesem Recht sollte er jeden Tag Gebrauch machen!
  2. Als Bürger meine ich, dass die Generalversammlung den permanenten Mitgliedern im Sicherheitsrat das Führungsrecht, dass die Generalversammlung ihnen zugeordnet hat, entziehen sollte, wenn diese sich nicht als multilaterales Team für den Frieden einbringen. Die Anwendung einer entsprechenden Resolution aus dem Jahr 1950 würde hierbei hilfreich sein.
  3. Erfolge auf dem Schlachtfeld bedeuten keinen Sieg. Sicherheitsrat und Generalversammlung müssen gemeinsam den Kriegsparteien und den Ländern, die sie unterstützen, deutlich machen, dass eine sich entwickelnde Patt-Situation, die Basis für die Aufnahme von Verhandlungen sein kann, mit der UNO als Mediator.
  4. Das erste Ziel solcher Verhandlungen würde ein vom Sicherheitsrat einstimmig unterstützter Waffenstillstand sein.
  5. Der UNO-Gerichtshof sollte als juristischer Berater zu allen Vorgängen einbezogen werden. Der Internationale Strafgerichtshof, der nicht der UNO angehört, sollte vollkommen getrennt, seine Untersuchungen von möglichen Kriegsverbrechen durchführen.
  6. Die Generalversammlung wird durch sechs Komitees unterstützt. Hinzukommen sollte ein Ukraine-Sonderkomitee, dessen einzige Aufgabe es sein würde, den Verhandlungsprozess zu verfolgen und Bestandsaufnahmen der Generalversammlung vorzulegen.
  7. Der Generalsekretär würde als Brückenbauer eng mit der Generalversammlung, dem Sicherheitsrat und den Hauptstädten der fünf permanenten Mitglieder in der Erreichung der Verhandlungsziele zusammenarbeiten, ebenso wie mit den Kriegsparteien. Sein Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft sollte einen wichtigen Platz einnehmen.
  8. Außerdem sollte der Generalsekretär einen Sonderbeauftragten für die Ukraine ernennen, der für ihn alle geopolitischen Entwicklungen bezüglich der Ukraine identifizieren würde.
  9. Vom Waffenstillstand zu Friedensverhandlungen ist ein weiter und schwieriger Weg, der von der UNO schützend begleitet werden soll. Der Katalog der entgegengesetzten Erwartungen der Kriegsparteien hat viele Seiten, muss aber bedacht werden, und dies mit Geduld, Wahrhaftigkeit und Kompromissbereitschaft aller Beteiligten im Namen einer Rückkehr zum Frieden.
  10. Parallel zu den politischen Verhandlungen müsste die UNO-Zentrale in New York sofortige humanitäre Hilfe erheblich erhöhen und den längerfristigen Wiederaufbau der Ukraine mit anderen UNO Einrichtungen, wie UNICEF, WHO, UNDP, UNESCO, WFP; mit Vorsicht, auch mit der Welt Bank Gruppe, planen, und mit nicht-staatlichen Organisationen koordinieren in Absprache mit der ukrainischen Regierung.

Sicher ist eins: Wir, die Bürger, müssen sichtbarer werden, müssen uns besser integrieren und viel schneller reagieren. Der große irische Schriftsteller, Samuel Beckett hat hierzu einen bewegenden Vorschlag gemacht: „Immer versucht. Immer gescheitert. Einerlei. Wieder versuchen. Wieder scheitern. Besser scheitern.

Energiespar-Gesetz jetzt, Herr Scholz!

Quelle: Umweltinstitut München e.V.

Nach dem Kanzler-Machtwort im letzten Oktober ging es zunächst ganz schnell: Der Streckbetrieb der drei verbleibenden Atomkraftwerke wurde innerhalb von nicht einmal vier Wochen vom Bundestag verabschiedet.

Ein ganz anderes Bild zeichnet sich beim ebenfalls angekündigten „ambitionierten Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz“ in der Industrie ab: Das Energiespar-Gesetz steckt nun schon seit über vier Monaten in den Ressorts fest. Der Grund dafür: Die FDP-geführten Ministerien für Finanzen und Verkehr lehnen alle Verpflichtungen für die Wirtschaft ab. Es liegt nun am Kanzler, sein Machtwort durchzusetzen!

Deshalb haben wir ein breites Bündnis geschmiedet und uns vergangene Woche gemeinsam mit vierzehn weiteren Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsverbänden in einem Brief an den Bundeskanzler gerichtet und das versprochene Energiespar-Gesetz gefordert.

Wir fordern von Herrn Scholz nicht nur, das Gesetz nun baldmöglichst zu beschließen, sondern insbesondere die versprochene ambitionierte Ausgestaltung: Unter anderem müssen die Einsparziele kompatibel mit dem Pariser Klimaabkommen sein und jährlich überwacht werden — und zwar für jeden der Sektoren Industrie, Verkehr, Gebäude etc. einzeln. Denn ohne einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen wird es nichts mit dem Energiesparen: seit 2008 ist der deutsche Endenergieverbrauch gerade mal um mickrige zwei Prozent gefallen. Dabei gibt es in der Industrie ein enormes Einspar-Potential, das häufig mit einfachen Maßnahmen genutzt werden könnte.

Die grünste Kilowattstunde ist diejenige, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Dennoch gibt es ein enormes Potenzial zum Energiesparen, das bisher nicht gehoben wird – gerade in der Industrie. Fordern Sie Bundeskanzler Olaf Scholz jetzt dazu auf, ein wirksames Energieeffizienzgesetz zu verabschieden.

Unsere Botschaft an den Bundeskanzler:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

die klimafreundlichste Kilowattstunde ist diejenige, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Daher ist die Einsparung von Energie eine zentrale Säule der Energiewende. Allein durch den flächendeckenden Einsatz von LED-Beleuchtung in ganz Deutschland könnten jährlich 40 Terawattstunden (TWh) weniger Strom verbraucht werden.

Zum Vergleich: Der Streckbetrieb der Atomkraftwerke bringt dagegen lediglich eine Strommenge von etwa fünf TWh, die beiden großen Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier erzeugen bis 2030 im Schnitt gemeinsam noch etwa 25 TWh Strom pro Jahr. Auch in anderen Bereichen gibt es noch gewaltige Möglichkeiten, Energie einzusparen.

Darum fordern wir Sie auf, Ihrem Kanzlermachtwort jetzt Taten folgen zu lassen: Sorgen Sie jetzt für ein wirksames Energieeffizienzgesetz! Dieses muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Ambitionierte Effizienzziele: Um mit dem Pariser Klimaziel kompatibel zu sein, ist eine Primärenergieeinsparung von 45 Prozent bis 2030 notwendig. Für ein wirksames Monitoring, das jährlich stattfinden muss, sind Effizienzziele für jeden Sektor nötig.

2. Verpflichtung zum Energiesparen für alle Unternehmen, die mehr als eine Gigawattstunde verbrauchen: Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde sollten verpflichtet werden, regelmäßige Energieaudits bzw. Energiemanagementsysteme einzuführen und alle darin empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.

3. Effizienzpotenzial der Rechenzentren nutzen: Mit der Abwärmenutzung von Rechenzentren gibt es gerade im stark wachsenden IT-Sektor ein riesiges Effizienzpotenzial. Die Nutzung der Abwärme sollte daher verpflichtend werden.

4. Berichterstattung und wirksame Sanktionierung: Transparenz und Sanktionen sind essentiell, um die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes zu überwachen. Wir fordern daher Berichterstattungspflichten für alle Unternehmen. Die Höhe von Sanktionen bei Nichteinhaltung sollten an den Unternehmensumsatz gekoppelt sein, damit Firmen sich nicht einfach “freikaufen” können, indem sie ein geringes Bußgeld zahlen.

Herr Bundeskanzler, das Energieeffizienzgesetz muss jetzt verabschiedet werden und es darf kein zahnloser Tiger sein!

Mit freundlichen Grüßen