Amnesty International – Briefe gegen das Vergessen

Briefe gegen das Vergessen

Täglich werden Menschen weltweit festgenommen, bedroht, gefoltert, getötet. Weil sie ihre Meinung sagen, sich für die Menschenrechte in ihrem Land einsetzen oder mit friedlichen Mitteln ihre Regierung kritisieren. Gewaltlose politische Gefangene verschwinden oft für Jahre hinter Gittern – ohne faires Gerichtsverfahren und unter unterschiedlich schwierigen Haftbedingungen. Die Gefahr, dass sie vergessen werden, ist groß. Darum brauchen sie unseren Schutz, unsere Solidarität, unseren Einsatz!

Aus diesem Grund startet Amnesty International sogenannte „Briefe gegen das Vergessen“. Sie geben den Gefangenen Hoffnung und zeigen den Verantwortlichen, dass die Gefangenen nicht in Vergessenheit geraten sind. Die „Briefe gegen das Vergessen“ wirken durch ihre enorme Anzahl.

Wir brauchen Ihre Unterstützung

Wir brauchen Ihre Unterstützung. Gegen das Vergessen. Beteiligen Sie sich an den Briefen gegen das Vergessen.

die Kirchheimer Gruppe von Amnesty International
Dr. Roswitha Alpers, Hannelore Benz, Marianne Gmelin, Renate Hirsch, Dorothea Hohler, Birgit Höß, Sebastian Huber, Gerda Knorr, Barbara Nagel, Rosemarie Reichelt, Uschi Schenk, Beate Willi, Karin Zweibrücker

Juni 2026


President
Tô Lâm
Văn phòng chủ tịch nước, số 2
Hùng Vương, Ba Đình
Hà Nội, 10020
VIETNAM
Fax: 00 84 – 43 733 52 56
E-Mail: vanphongctnvn@gmail.com                                                                                                                                                                                                    Im Juli 2026

Exzellenz,

aufgrund von Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) wende ich mich heute an Sie.

AI ist eine unabhängige nicht-staatliche Organisation mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen und der UNESCO. Die Organisation arbeitet weltweit für die Verteidigung von Menschen, die unter der Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen inhaftiert, gefoltert, verschleppt oder getötet wurden bzw. werden.

In diesem Fall handelt es sich um Cấn Thị Thêu und ihren beiden Söhnen Trịnh Bá Phương und Trịnh Bá Tư.

Sie sind seit sechs Jahren allein wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft.

Die drei setzten sich von 2017 bis 2020 in einem Landkonflikt für die Bewohner*innen des Dorfes Đồng Tâm ein. Im Januar 2020 führte die Polizei dort eine Razzia durch und Cấn Thị Thêu, Trịnh Bá Phương und Trịnh Bá Tư nutzten Soziale Medien, um über dabei begangene Menschenrechtsverletzungen zu informieren. Im Juni 2020 wurden sie festgenommen und wegen „Erstellung, Speicherung oder Verbreitung von Informationen, Dokumenten oder Gegenständen, die sich gegen den Staat der Sozialistischen Republik Vietnam richten“ angeklagt. Im Mai 2021 wurden Cấn Thị Thêu und Trịnh Bá Tư zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und drei weiteren Jahren auf Bewährung verurteilt. Trịnh Bá Phương erhielt im Dezember 2021 eine Haftstrafe von zehn Jahren und fünf weiteren Jahren auf Bewährung. Der Gesundheitszustand von Cấn Thị Thêu hat sich in der Haft sehr stark verschlechtert.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Cấn Thị Thêu, Trịnh Bá Phương und Trịnh Bá Tư umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Sorgen Sie dafür, dass alle drei bis zu ihrer Freilassung vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt sind und angemessen medizinisch versorgt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Assistant Attorney General
Harmeet K. Dhillon
Civil Rights Division
U.S. Department of Justice
950 Pennsylvania Avenue NW
Washington DC 20530
USA
E-Mail: harmeet.dhillon@usdoj.gov
Im Juli 2026

Sehr geehrte Frau Dhillon,

aufgrund von Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) wende ich mich heute an Sie.

Es handelt es sich um die Journalistin Georgia Fort.

Sie dokumentierte am 18. Januar 2026 zusammen mit anderen Journalist*innen einen Protest in der Cities Church in St. Paul, Minnesota. Anlass war, dass einer der Pastoren auch eine Außenstelle der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) leitete. Daraufhin leitete das US-Justizministerium rechtliche Schritte gegen Georgia Fort und weitere Journalist*innen ein.

Seit Januar 2025 werden Medien und Journalist*innen wegen ihrer Berichterstattung über die US-Regierung angegriffen. Ich befürchte, dass sie auf diese Weise eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert. Wenn das Justizministerium Georgia Fort und andere Pressevertreter*innen nur deshalb strafrechtlich verfolgt, weil sie ihrer Arbeit nachgingen und über einen Protest berichteten, dann stellt dies eine Verletzung ihrer Menschenrechte dar.

Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Anklagen gegen Georgia Fort und die anderen Pressevertreter*innen, die über die Proteste in Minnesota berichtet haben, fallen gelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen


Governor of Kano State

Abba Kabir Yusuf
Government House, Tarauni
Kano 700102
NIGERIA
E-Mail: info@kanostate.gov.ng
X: @Kyusufabba oder @GovUmarGanduje

Im Juli 2026

Sehr geehrter Herr Gouverneur,

aufgrund von Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) wende ich mich heute an Sie.

AI ist eine unabhängige nicht-staatliche Organisation mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen und der UNESCO. Die Organisation arbeitet weltweit für die Verteidigung von Menschen, die unter der Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen inhaftiert, gefoltert, verschleppt oder getötet wurden bzw. werden.

In diesem Fall handelt es sich um Yahaya Sheriff-Aminu.

Ich mache mir große Sorgen um ihn. Er wurde im August 2020 als 21-Jähriger wegen „Blasphemie“ zum Tod durch den Strang verurteilt. Zuvor hatte er auf WhatsApp ein Lied verbreitet, das angeblich abfällige Bemerkungen über den Propheten Mohammed enthielt.

Nach dem Urteil des Scharia-Gerichts im Bundesstaat Kano legten seine Rechtsbeistände verschiedene Rechtsmittel ein. Nach einer ersten Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof im September 2025 reichte Amnesty International einen Amicus-Curiae-Schriftsatz zur Unterstützung von Yahaya Sheriff-Aminu ein. Momentan wartet der mittlerweile 25-Jährige in der Haft auf den Termin für die nächste Anhörung. Offenbar ist die Versorgung im Gefängnis schlecht und sein Gesundheitszustand besorgniserregend.

Ich bitte Sie dringend, dem Generalstaatsanwalt von Kano die Anweisung zu erteilen, die Anklage gegen Yahaya Sheriff-Aminu fallen zu lassen, um seine sofortige und bedingungslose Freilassung zu gewährleisten. Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass seine Haftbedingungen bis dahin den internationalen Standards entsprechen und er sofort Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und angemessener Nahrung und Kleidung erhält.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rechtsgutachten zum AfD-Verbot

Rechtsgutachten zur AfD: Jetzt Abgeordnete informieren!

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) https://freiheitsrechte.org/  hat nach 13 Monaten Auswertung durch acht Expertinnen und Experten aus Verfassungsrecht und der Rechtsextremismusforschung ihr Gutachten veröffentlicht. Das Ergebnis lautet: ein  AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hätte wahrscheinlich Erfolg.

Über 1,2 Mio Menschen haben die Petition „Prüft ein AfD-Verbot“ unterschrieben: sie wollten, dass etwas für den Schutz unserer Demokratie getan wird. Seit Jahren steht die Debatte um ein AfD-Verbot im Raum, aber bisher wollten sich die Spitzen von CDU und CSU nicht darauf einlassen. Ein Grund mag die Angst vor einem Scheitern des Verfahrens gewesen sein. Doch seit heute liegt ein professionelles, umfangreiches Gutachten vor, das diese Sorge entkräftet: AfD-Gutachten.de . Das Gutachten umfasst mehr als 3.000 Seiten (!). Auf den Seiten 12 bis 15 gibt es eine Leseanleitung und dann eine gut 100 Seiten lange Zusammenfassung.

Es basiert nicht auf Bauchgefühl, sondern auf handfesten Belegen: Dabei hat das Team dieselben juristischen Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht selbst in der Vergangenheit angelegt hat. 2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen: Dieser Datenberg wurde ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  •  Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig.
  • Sie will politische Gegnerinnen und Gegner verfolgen und den demokratischen Wettbewerb gezielt beeinträchtigen.
  • Sie würde Musliminnen und Muslime, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, Schutzsuchende und trans* Personen in ihrer Menschenwürde verletzen. Die Partei strebt planvoll an die Macht – und hat das Potenzial, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu.
  • Die AfD erfüllt alle Anforderungen an ein Verbot.

Die 1,2 Mio Menschen, die die Petition „Prüft ein AfD-Verbot“ unterschrieben haben, wollen diese Frage eines AfD-Verbots endlich beantwortet haben! Es ist höchste Zeit, darüber zu reden, was jetzt zu tun ist.

Jetzt muss das Gutachten auf die Schreibtische der Abgeordneten – jede und jeder Abgeordnete sollte Post aus dem eigenen Wahlkreis bekommen. Hier kannst du/können Sie deiner/Ihrer Stimme Gehör verschaffen.


Das deutsche Volk – Wer gehört dazu, und wer nicht?

Unter der Überschrift “ Wer ist das Volk – (Re)-Etablierung eines rassistischen Volksbegriffs durch die AfD“ schrieb Berkan Kaya am 26 August 2024 in einem Beitrag auf dem Verfassungsblog 

Der Begriff des Volkes ist zentral für unser Grundgesetz – und ist es auch seit jeher für rechte Parteien und Bewegungen. Auch die Funktionär*innen, Mitglieder und Anhänger*innen der „Alternative für Deutschland“ (AfD) beziehen sich immer wieder positiv auf den Begriff des Volkes und legen nahe, dass es ein „eigentliches“, über die Gemeinschaft aller Staatsangehörigen hinaus gehendes Volk gebe, das es zu erhalten gelte.

Das Grundgesetz zieht dem Volksbegriff allerdings Grenzen. Dass es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass die AfD diese Grenzen durch eine ethnisch-kulturelle Definition überschreitet, hat das OVG NRW kürzlich bestätigt. …

Nach Art. 20 Abs. 2 GG geht alle Staatsgewalt „vom Volke“ aus. Aus seiner Stellung und dem Normenzusammenhang leitet das Bundesverfassungsgericht ab, dass die Vorschrift selbst bestimmt, wer das Volk ist (BVerfGE 83, 37 (50 f.)): Es setzt sich zusammen aus allen deutschen Staatsangehörigen und jenen, die ihnen nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellt sind. ….

Das OVG NRW hat in seinem Verfahren zur Beobachtung des Bundesverbands der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremistischer Verdachtsfall festgestellt, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die fdGO gerichtet sind. …

Insbesondere bestehe der begründete Verdacht, dass „es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der [AfD] entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen, weil zu ihren zentralen politischen Vorstellungen gehört, dass es eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige ‘ethnisch-kulturelle‘ Volkszugehörigkeit gibt, die von entscheidender Bedeutung für die Bewahrung der deutschen Kultur und Identität ist und es deshalb rechtfertigt, bei rechtlichen Zuordnungen danach zu unterscheiden, ob und gegebenenfalls aus welchem Kulturraum deutsche Staatsangehörige oder deren Eltern zugewandert sind“ (OVG NRW Urt. v. 13.5.2024, S. 60 f., im folgenden OVG NRW). Diese Diskriminierung aufgrund der Abstammung nach Art. 3 Abs. 3 GG sei mit der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar.2) 

Für diese Feststellung wertete das OVG NRW die über 10.000 Seiten umfassende Belegsammlung des BfV aus und stützte sich insbesondere auf Aussagen führender Parteifunktionär*innen. In ihrer „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“die führende Parteimitglieder unterzeichneten, erklärt die AfD zu ihrem Ziel, dem deutschen Staatsvolk seine deutsche kulturelle Identität erhalten zu wollen. Das OVG NRW schließt aus der Erklärung, dass die AfD zwischen deutschen Staatsangehörigen unterscheidet, die „Träger der deutschen Kultur und Identität sind“ und solchen, die es nicht sind (OVG NRW, S. 63 f.). Sie sehe in der Zuwanderung eine unmittelbare Gefahr für den Bestand des deutschen Volkes, was insbesondere in den von Björn Höcke und anderen führenden Vertretern der AfD benutzten Begriffen wie „Umvolkung“, „Volkaustausch“ und „Volkstod“ deutlich werde.“ 

Der Hamburger Historiker Prof.Dr. Michael Wildt hat 2016 das sehr lesenswerte Buch „Volk, Volksgemeinschaft, AfD“ verfasst und darin einige Denktraditionen der Neuen Rechten zu untersucht. Von der Antike ausgehend skizziert Wildt die unterschiedlichen Konzepte und Konjunkturen des Volksbegriffs bis zur Gegenwart. Jörn Retterath stellte das Büchlein am 9.6.2017 in einer Rezension in H-Soz-Kult vor.  

Bürgergeld – Grundsicherung: die Breite der Diskussion

Manifest des Erhard-Eppler-Kreises zum vollautomatischen Töten

Die Entscheidung über Leben und Tod darf keine Maschine treffen

Wenn eine Maschine eigenständig entscheidet, wer lebt und wer stirbt, ist eine Schwelle überschritten, hinter die keine Gesellschaft mehr zurückkann. Nach einem breit aufgegriffenen Bericht des Magazins New Scientist (Juni 2026) sollen in der Ukraine erstmals Drohnen eines ukrainischen Herstellers vollautonomatisch Menschen getötet haben – ohne Funkverbindung, ohne Videobild, ohne menschlichen Befehl in letzter Sekunde.

Der Erhard-Eppler-Kreis hat Ende März 2026 zur Unterstützung des Manifests der SPD-Friedenskreise“ eine Petition eingereicht. Das Manifest kann hier heruntergeladen werden.

Der Erhard-Eppler-Kreis bittet alle Unterzeichner, die Pressemitteilung an die Bundesregierung möglichst weit zu verbreiten. Ziel ist es, die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und den Einsatz autonom tötender Waffensysteme zu verhindern.

Zur PM: https://www.erhard-eppler-kreis.de/wp-content/uploads/go-x/u/7ea2f7ae-d3b5-4b2a-9363-13cc23c3130e/Pressemitteilung_EEK_Autonome_Waffensysteme.pdf

Erhard-Eppler-Kreis