Täglich werden Menschen weltweit festgenommen, bedroht, gefoltert, getötet. Weil sie ihre Meinung sagen, sich für die Menschenrechte in ihrem Land einsetzen oder mit friedlichen Mitteln ihre Regierung kritisieren. Gewaltlose politische Gefangene verschwinden oft für Jahre hinter Gittern – ohne faires Gerichtsverfahren und unter unterschiedlich schwierigen Haftbedingungen. Die Gefahr, dass sie vergessen werden, ist groß. Darum brauchen sie unseren Schutz, unsere Solidarität, unseren Einsatz!
Aus diesem Grund hat Amnesty International die Aktion „Briefe gegen das Vergessen“ gestartet. Sie geben den Gefangenen Hoffnung und zeigen den Verantwortlichen, dass die Gefangenen nicht in Vergessenheit geraten sind. Die „Briefe gegen das Vergessen“ wirken durch ihre enorme Anzahl.
Wir brauchen Ihre Unterstützung. Gegen das Vergessen. Beteiligen Sie sich an den Briefen gegen das Vergessen.
Staatspräsident
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
E-Mail: contact@carthage.tn
X: @TnPresidency
Im Februar 2026
Exzellenz,
aufgrund von Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) wende ich mich heute an Sie.
AI ist eine unabhängige nicht-staatliche Organisation mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen und der UNESCO. Die Organisation arbeitet weltweit für die Verteidigung von Menschen, die unter der Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen inhaftiert, gefoltert, verschleppt oder getötet wurden bzw. werden.
In diesem Fall handelt es sich um die Oppositionspolitikerin Abir Moussi.
Sie ist seit dem 3. Oktober 2023 willkürlich inhaftiert. Am 5. August 2024 verurteilte das erstinstanzliche Gericht in Tunis die Oppositionspolitikerin zu zwei Jahren Gefängnis. Grundlage war ihre öffentliche Kritik am Wahlprozess im November 2022 und Januar 2023. Am 22. November 2024 reduzierte das Berufungsgericht in Tunis ihre Strafe von 24 auf 16 Monate Gefängnis, was bedeutet, dass sie ihre zu Unrecht verhängte Strafe bereits am 26. Mai 2025 verbüßt hatte. Sie wurde jedoch nicht freigelassen. Vielmehr verurteilte dasselbe Gericht sie am 12. Juni 2025 in einem separaten Fall zu einer zusätzlichen zweijährigen Haftstrafe, nachdem die Wahlbehörde sie angezeigt hatte. In einem weiteren Prozess wurde die Oppositionspolitikerin am 12. Dezember 2025 zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Ich appelliere nun dringend an Sie, Exzellenz. Setzten Sie sich bitte kraft Amtes dafür ein, dass
- Abir Moussi umghend frei gelassen wird;
- die bereits gegen sie verhängten Strafen aufgehoben und alle Anklagen fallen gelassen werden, da sie nur wegen ihres friedlichen politischen Aktivismus und der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.
Hochachtungsvoll
Xi Jinping
President of the People’s Republic of China
Zhongnanhai, Xichangan’jie
Xichengqu, Beijing Shi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
E-Mail: english@mail.gov.cn
Fax: 00 86 – 10 62 38 10 25
Im Februar 2026
Sehr geehrter Herr Präsident,
aufgrund von Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) wende ich mich heute an Sie.
AI ist eine unabhängige nicht-staatliche Organisation mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen und der UNESCO. Die Organisation arbeitet weltweit für die Verteidigung von Menschen, die unter der Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen inhaftiert, gefoltert, verschleppt oder getötet wurden bzw. werden.
In diesem Fall handelt es sich um Zhang Zhan (张展).
Die Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin wurde am 19. September vor dem Volksgericht des Bezirks Pudong New District wegen „Provokation von Streit und Sabotage der gesellschaftlichen Ordnung“ (寻衅滋事罪) zu vier Jahren Haft verurteilt. Dabei saß Zhang Zhan schon einmal vier Jahre ungerechtfertigt in Haft, nachdem sie 2020 über den Ausbruch der Coronapandemie in Wuhan berichtet hatte. Sie hatte auf Online-Plattformen wie WeChat, Twitter (jetzt X) und YouTube über die Inhaftierung unabhängiger Reporter*innen und Schikanen gegen Familienangehörige von Betroffenen informiert.
Es besteht große Sorge um ihre Gesundheit, da sie während ihrer vorherigen Inhaftierung infolge von Hungerstreiks ernste gesundheitliche Probleme hatte und mehrfach ins Krankenhaus verlegt werden musste.
Zhang Zhan ist eine gewaltlose politische Gefangene, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde. Sie sollte nicht in Haft sein, sondern das chinesische Neujahrsfest am 17. Februar 2026 mit ihrer Familie verbringen können.
Ich bitte Sie hiermit, dafür zu sorgen, dass Zhang Zhan umgehend und bedingungslos freigelassen wird. Bitte veranlassen Sie außerdem, dass die Familie von Zhang Zhan auf dem Laufenden gehalten wird und dass Zhang Zhan Zugang zu einem Rechtsbeistand erhält.
Hochachtungsvoll
Prosecutor General of the Republic of Belarus
Andrei Shved
Ul. Internatsiyanalnaya 22
220030 Minsk
BELARUS
E-Mail: info@prokuratura.gov.by
Im Februar 2026
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
aufgrund von Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) wende ich mich heute an Sie.
AI ist eine unabhängige nicht-staatliche Organisation mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen und der UNESCO. Die Organisation arbeitet weltweit für die Verteidigung von Menschen, die unter der Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen inhaftiert, gefoltert, verschleppt oder getötet wurden bzw. werden.
In diesem Fall handelt es sich um Nasta Loika.
Sie wurde am 28. Oktober 2022 in Minsk willkürlich festgenommen und am 31. Oktober 2022 unter dem falschen Vorwurf des „minderschweren Rowdytums“ für 15 Tage inhaftiert. Nach Verbüßung ihrer Strafe kam sie jedoch nicht frei, sondern erhielt vier weitere 15-tägige Haftstrafen wegen desselben vermeintlichen Vergehens. Am 24. Dezember 2022 wurden dann neue willkürliche Anklagen gegen sie erhoben, und am 20. Juni 2023 erfolgte das Urteil: sieben Jahr Haft in einer Strafkolonie. Die gegen sie erhobenen Anklagen sind haltlos, sie hat keine Straftat begangen.
Nasta Loika hat angegeben, während ihrer Inhaftierung im Jahr 2022 mit Elektroschocks gefoltert worden zu sein. Zudem musste sie acht Stunden lang ohne Oberbekleidung im Innenhof der Haftanstalt verbringen. Auch wurde ihr immer wieder die erforderliche medizinische Versorgung verweigert.
Hiermit fordere ich Sie auf, die umgehende Freilassung von Nasta Loika zu veranlassen. Sorgen Sie bitte dafür, dass die von ihr erhobenen Foltervorwürfe gegen Gefängnisbedienstete untersucht und die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren – in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird – vor Gericht gestellt werden.
Hochachtungsvoll

