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Finanzpaket von SPD & CDU: Was man jetzt wissen muss!

Linke und Grüne streiten: Muss Deutschland so stark aufrüsten? | Markus Lanz vom 04. März 2025 

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen möchte bis zu 800 Milliarden Euro für die europäische Verteidigungsfähigkeit bereitstellen. Und auch bei den Sondierungsgesprächen von CDU und SPD hatte man sich das Ziel gesetzt, ein Sondervermögen für die Bundeswehr, aber auch für die Infrastruktur bereitzustellen. Und das, obwohl die Union strikt gegen hohe Schulden und eine Reform der Schuldenbremse war.

Während der Grünen-Politiker Anton Hofreiter diese Pläne grundlegend unterstützt, greift ihn der Linken-Vorsitzende Jan van Aken für diese Art Aufrüstung an. Müssen wir wirklich so stark aufrüsten? Den gesamten Talk findet ihr hier: https://kurz.zdf.de/FSBx/ Weitere Gäste in der Sendung: Elmar Theveßen, ZDF-Korrespondent Sabine Rennefanz, Journalistin Carlo Masala, Militärexperte Rüdiger Bachmann, Ökonom

Verdachtsfall Rechtsextremismus: Netz.org veröffentlicht das 1000-seitige Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD

Björn Hocke und Alice Weidel blicken auf einen Papierstapel mit dem Verfassungsschutz-Gutachten.
Kommen im Gutachten sehr häufig vor: AfD-Bundeschefin Alice Weidel und AfD-Landeschef Björn Höcke. Bilder: FreeImages.com/MeHereIMAGO/RevierfotoIMAGO/Funke Foto Services. Montage: netzpolitik.org.

Der Verfassungsschutz verdächtigt die Alternative für Deutschland bereits seit vier Jahren, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Das Bundesamt stuft die Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Grundlage dafür ist ein 1.000-seitiges Gutachten.

Im Januar 2019 hatte  der Verfassungsschutz die AfD als „Prüffall“ eingestuft, die erste Stufe der Beobachtung. Das Bundesamt stellte „erste tatsächliche Anhaltspunkte fest, die für eine extremistische Bestrebung sprechen“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz ein 400-seitiges Gutachten. Das hat Netzpolitik.org 2019 veröffentlicht.

Im Februar 2021 hat der Verfassungsschutz die AfD zum „Verdachtsfall“ hochgestuft, die zweite Stufe der Beobachtung. Laut Bundesamt „belegen die festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte den Verdacht, dass die Partei […] verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz das 1.000-seitige Folgegutachten.

Netzpolitik.org veröffentlicht sowohl das Folgegutachten von 2021 als auch das Gutachten von 2019 in voller Länge: Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD).

Das Fazit des Gutachtens: Es „liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor“, dass die AfD „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfolgt. Diese Anhaltspunkte liegen „von hinreichendem Gewicht und in hinreichender Anzahl“ vor. Auch „unter besonderer Berücksichtigung der Parteienfreiheit“ machen die Anhaltspunkte eine Beobachtung der Partei „erforderlich“.

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