Die AfD wird stärker – auch in Baden-Württemberg. Wie gehen wir damit und mit der AfD um? AfD-Verbot – pro – contra.

Datum/Zeit
Date(s) - 14/04/2026
19:00 - 21:00

Veranstaltungsort
Jakob-Friedrich-Schöllkopf-Schule Kirchheim

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 Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte Kirchheim hat  Prof. Dr. jur. Markus Ogorek   ihn für Dienstag, 14. April 2026 (19.00 Uhr) eingeladen. Er referiert in der Jakob-Friedrich-Schöllkopf-Schule zum Thema „Die AfD wird stärker – auch in Baden-Württemberg. Wie gehen wir damit und mit der AfD um? AfD-Verbot – pro – contra.

Prof. Dr. jur. Markus Ogorek ist stellvertretender Direktor der Adenauer School of Government, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln und Leiter der Forschungsstelle Nachrichtendienste.

Als Staatsrechtlicher hat er sich intensiv mit der AfD auseinandergesetzt.

Sein Gutachten zum AfD-Verbot wurde im Sommer 2025 vor allem medial und politisch rezipiert (z.B. im SPIEGEL, in der ARD, im ZDF). Insbesondere im Kontext der Debatte um ein mögliches Parteiverbotsverfahren auf Grundlage des damals neuen Verfassungsschutzgutachtens zur AfD.​ Öffentlich diskutiert wurde Ogoreks Untersuchung insbesondere ab August 2025, als große Medien wie Spiegel, Tagesschau, Tagesschau.de, Tagesspiegel sowie ausländische Angebote aus dem Gutachten zitierten und es einordneten.​ Die Berichterstattung bezeichnet Ogoreks Gutachten überwiegend als sachlich‑juristische Bestandsaufnahme: Es bescheinigt eine tragfähige Basis für ein Verbotsverfahren, betont aber zugleich die hohen Hürden und die Notwendigkeit sorgfältiger Beweisführung und politischer Abwägung.​Ogorek wird dabei weder als plakativer „Verbotsbefürworter“ noch als Gegner eines Verbots dargestellt, sondern als Staatsrechtler, der empfiehlt, die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Einstufung der AfD abzuwarten und parallel eine mögliche Antragstellung (Bundestag/Bundesrat/Bundesregierung) technisch-juristisch vorzubereiten.​

Weitere Informationen: s. im Verfassungsblog 

 Prof. Dr. Ogorek wird auch den AfD-Teilerfolg vor Gericht ansprechen. Ende Februar hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Eilbeschluss vorläufig untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und entsprechend zu beobachten.. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz. Damit erzielte die Partei zunächst einen juristischen Teilerfolg.

 Prof. Dr. Ogorek wird am Tag darauf vormittags vor Schüler*innen des beruflichen Gymnasium der JFS den Vortrag in schüleradäquater Form halten.

Mehr Informationen zu Prof. Dr. Markus Ogorek