Verdachtsfall Rechtsextremismus: Netz.org veröffentlicht das 1000-seitige Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD

Björn Hocke und Alice Weidel blicken auf einen Papierstapel mit dem Verfassungsschutz-Gutachten.
Kommen im Gutachten sehr häufig vor: AfD-Bundeschefin Alice Weidel und AfD-Landeschef Björn Höcke. Bilder: FreeImages.com/MeHereIMAGO/RevierfotoIMAGO/Funke Foto Services. Montage: netzpolitik.org.

Der Verfassungsschutz verdächtigt die Alternative für Deutschland bereits seit vier Jahren, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Das Bundesamt stuft die Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Grundlage dafür ist ein 1.000-seitiges Gutachten.

Im Januar 2019 hatte  der Verfassungsschutz die AfD als „Prüffall“ eingestuft, die erste Stufe der Beobachtung. Das Bundesamt stellte „erste tatsächliche Anhaltspunkte fest, die für eine extremistische Bestrebung sprechen“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz ein 400-seitiges Gutachten. Das hat Netzpolitik.org 2019 veröffentlicht.

Im Februar 2021 hat der Verfassungsschutz die AfD zum „Verdachtsfall“ hochgestuft, die zweite Stufe der Beobachtung. Laut Bundesamt „belegen die festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte den Verdacht, dass die Partei […] verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“. Dafür erstellte der Verfassungsschutz das 1.000-seitige Folgegutachten.

Netzpolitik.org veröffentlicht sowohl das Folgegutachten von 2021 als auch das Gutachten von 2019 in voller Länge: Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD).

Das Fazit des Gutachtens: Es „liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor“, dass die AfD „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfolgt. Diese Anhaltspunkte liegen „von hinreichendem Gewicht und in hinreichender Anzahl“ vor. Auch „unter besonderer Berücksichtigung der Parteienfreiheit“ machen die Anhaltspunkte eine Beobachtung der Partei „erforderlich“.