Berlin, 16.11.2022.
Das Berliner Landesverfassungsgericht hat soeben entschieden: Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und die Bezirkswahlen werden wiederholt. Die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen erklärt, dass der Volksentscheid weiterhin gilt und seine Gültigkeit behält.
„Der Volksentscheid ist die einzige klare Wahlentscheidung, hinter der über eine Million Berliner*innen stehen. Alle Parteien stehen neu zur Wahl, aber der Volksentscheid ist sicher. Keine Partei wird im Wahlkampf daran vorbeikommen: sie alle müssen sich zur Enteignung der großen, profitorientierten Immobilienkonzerne positionieren. Denn nur die Vergesellschaftung schafft dauerhaft günstige Mieten“, so Gisèle Beckouche, Sprecherin der Initiative.
Die Initiative plant, im Wahlkampf die Vergesellschaftung zum Thema Nummer Eins zu machen. Ihre Position dazu werden Sprecher*innen von Deutsche Wohnen und Co. enteignen morgen auf einer Online-Pressekonferenz verkünden.
Die Pressekonferenz wird via Youtube gestreamt:
Berliner Senat verweigert seit Monaten die Herausgabe von Grundbuchdaten an die Enteignungskommission
Berlin 24.11.2022.
59,1 % der Berliner*innen hatten sich im September 2021 für die Vergesellschaftung großer profitorientierter Immobilienkonzerne ausgesprochen. Seither blockieren die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und der zuständige Senator Andreas Geisel (beide SPD) die Umsetzung des Votums.
Der Senat verweigert die Herausgabe von Grundbuchdaten an die Enteignungskommission. Als Begründung gibt er vermeintliche datenschutzrechtliche Bedenken an. Seit Juli bemüht sich die Kommission um diese Daten. Sie sind wichtig, um festzustellen, welche Wohnungsbestände in Berlin welchen Unternehmen gehören. Der Wissenschaftler Christoph Trautvetter soll im Auftrag der Enteignungskommission auf Basis dieser Daten bestimmen, welche Immobilienkonzerne letztlich enteignet werden sollen. Nun erfuhr die Initiative, dass die notwendigen Grundbuchdaten der Kommission nicht bereitgestellt werden.
Die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen kritisiert die Blockadehaltung des Senats und spricht von einem „Sabotageakt“:
„Der Senat blockiert willentlich die Arbeit der Enteignungskommission. Die Kommission braucht die Grundbuchdaten, um herauszufinden, welche Wohnungen laut Volksentscheid den Berliner*innen zurückgegeben werden müssen. Diese Daten nicht rauszurücken und die Arbeit der eigenen Kommission so zu sabotieren, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ohne die erforderliche Datengrundlage kann die Kommission ihrem im Koalitionsvertrag vereinbarten Auftrag de facto nicht nachkommen. Es wird Zeit, dass der Senat aufhört, seine schützende Hand über die Großkonzerne zu halten, die uns allen das Leben schwer machen“, erklärt Achim Lindemann, Sprecher der Initiative.
Christoph Trautvetter, externer Projektleiter beim Projekt „Wem gehört die Stadt“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung und zuvor für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sowie als Berater beim Europäischen Parlament tätig, erklärt:
„Die Kommission arbeitet seit Mitte des Jahres daran, Informationen über die großen Eigentümer der Stadt systematisch auszuwerten. Bisher blockiert der Senat jedoch die Herausgabe der dafür erforderlichen Daten zum Grundstückseigentum – und damit die wissenschaftliche Arbeit der Kommission.“
Derzeit schlägt der Berliner Senat als Kompromiss vor, nur Daten zu den bereits bekannten Unternehmen zur Verfügung zu stellen oder von diesen zu erfragen. Damit ist allerdings der Untersuchungsauftrag, nämlich die Ermittlung bisher unbekannter Unternehmen mit großen Beständen, nicht erfüllt.
Dazu kommentiert Trautvetter:
„Ohne die Grundbuchdaten lässt sich nicht seriös ermitteln, welche Unternehmen in Berlin große Wohnungsbestände besitzen. Die Argumente gegen die Bereitstellung der Daten überzeugen nicht. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass bereits mehrere andere Bundesländer – mit der gleichen oder einer sehr ähnlichen Rechtsgrundlage – die nötigen Informationen für journalistische und wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügung gestellt haben.“
Auch die Initiative verweist auf die Bundesländer Saarland und Thüringen sowie die Städte Essen, Hannover und Dresden, wo Grundbuchdaten für wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt wurden. An einer Rechtsgrundlage für die Herausgabe der Daten könne es demnach nicht mangeln.