Zivilgesellschaft ist gemeinnützig

Zivilgesellschaft ist gemeinnützig: Eine vielseitige politische Zivilgesellschaft belebt unsere Demokratie. Sie fördert die Meinungsbildung und regt im Interesse des Gemeinwohls Debatten an. Sie gibt mehr Menschen die Chance, sich am gesellschaftlichen und politischen Geschehen zu beteiligen. Sie hilft, die Rechte, Meinungen und Interessen jener zu stärken, die selbst nicht laut genug ihre Stimme erheben können. Sie ist ein Korrektiv zu eigennützigen Lobby-Interessen und zu vorschnellen politischen Entscheidungen – Protest hat schon oft Fehlentscheidungen verhindert oder politische Entscheidungen besser gemacht. Demokratie braucht eine sich einmischende Zivilgesellschaft.

Doch Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich regelmäßig politisch äußern, sind ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das wollen wir ändern und Rechtssicherheit schaffen durch gesetzliche Klarstellungen. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen.

Das langfristige Ziel der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ ist ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Kurzfristig wollen wir eine Änderung der Abgabenordnung erreichen, um einerseits klarzustellen, dass gemeinnützige Organisationen zur Erreichung ihrer Zwecke selbstverständlich Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen dürfen; und um andererseits zusätzliche Zwecke aufzunehmen, da die bisherigen Zwecke das Spektrum zivilgesellschaftlicher Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit nicht abdecken. Im Gesetz fehlen wichtige und allgemein anerkannte gemeinnützige Zwecke.

Attac verliert Gemeinnützigkeit

„Gemeinwohl ist politisch!

28. Februar 2019

Nach fünf Jahren juristischer Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein verheerendes letztinstanzliches Urteil gesprochen. Der BFH setzt den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als das Hessische Finanzgericht, das die Gemeinnützigkeit von Attac 2016 bestätigt hatte. Das Hessische Finanzgericht soll nun nach den Vorgaben des BFH ein anderes Urteil sprechen.
Daher ist absehbar, dass Attac endgültig die Gemeinnützigkeit verliert. Außerdem müssen nun alle Organisationen der Zivilgesellschaft, die Politik begleiten, kritisieren und Alternativen vorschlagen, um ihre Gemeinnützigkeit fürchten.

Um eine plurale Gesellschaft, die Mitwirkung der Menschen am gesellschaftlichen Diskurs und eine informierte, engagierte Öffentlichkeit zu fördern, ist dringend eine Gesetzesänderung notwendig. Nur eine aktive Zivilgesellschaft kann Transparenz von der Politik einfordern, kann Lobbymacht öffentlich machen, kann Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen gewährleisten.

Der V. Senat im Bundesfinanzhof hat in der Revision des Klageverfahrens Attac Trägerverein ./. Finanzamt Frankfurt am 26. Februar 2019 sein Urteil veröffentlicht. Er hebt darin das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. November 2016 auf, das ohne Wenn und Aber die Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt hatte, und verweist für ein neuerliches Verfahren – unter den Bedingungen des BFH – zurück an das Finanzgericht Kassel.

Der BFH urteilte im Revisionsverfahren nicht darüber, ob Attac gemeinnützig ist, sondern über die mit der Beurteilung zusammenhängenden rechtlichen Fragen.

Insbesondere bezieht sich der BFH auf die Definitionsbreite der beiden Satzungszwecke „Volksbildung“ und „Demokratisches Staatswesen“ (Abgabenordnung § 52). Hatte das Finanzgericht Kassel die Bedeutung der beiden Zwecke und die einzuordnenden Aktivitäten noch sehr weit gefasst, stutzt der BFH diese politisch weitsichtige Definition nun radikal zusammen: Eine gemeinnützige Körperschaft kann nur im Einzelfall auf tagespolitische Fragen eingehen, will sie ihre Gemeinnützigkeit behalten. Er stellt fest, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt.“

Die zugrundeliegende Sachfrage darf der BFH nicht beantworten, nämlich ob Attac bei seinen Aktivitäten die Satzungszwecke verfolgt habe, oder aber ein eigenes politisches Programm verfolge. Die aktuelle Rechtssprechung sagt: Ein Eingehen auf politisch virulente Fragen sei dann in Ordnung, wenn es bei Einzelfällen bleibt und die Körperschaft stets und ausschließlich ihre Satzungszwecke verfolgt. Das Finanzamt Frankfurt behauptet, Attac würde nicht seine Satzungszwecke verfolgen, sondern selbst Politik zu machen versuchen. Dass dem nicht so ist, hat Attac in zahlreichen Schriftsätzen eindeutig dargelegt. Der BFH übernimmt aber, ohne selbst ein Mandat für eine Tatsachenfeststellung zu haben, die Behauptung des Finanzamts.

Nun erwarten wir, in einem nicht abschätzbaren Zeitraum, ein letztgültiges Urteil des Finanzgerichts Kassel, das sich in der rechtlichen Definition der Satzungszwecke nun an die Vorgaben des BFH halten muss. Formal bleibt dem Finanzgericht Kassel die Bewertung der Aktivitäten von Attac – in Inhalt und Tonfall lässt sich das BFH-Urteil allerdings als vorgreifend für ein negatives Urteil lesen.“

Quelle: Homepage von attac

Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!

Gesellschaft aus dem Gleichgewicht – endlich Reichtum umverteilen!“ Unter diesem Motto führte das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ am 14.3.2019 vor dem Kanzleramt in Berlin eine Aktion durch.

Ein Jahr nach der Wahl der Bundeskanzlerin am 14.03.2018 stellte das Bündnis der großen Koalition ein Zeugnis für ihre bisherige Arbeit aus. Insgesamt fällt das Urteil gemessen an den Anforderungen des Bündnisses, das von 33 Organisationen getragen und von 20 weiteren Organisationen unterstützt wird, „nicht ausreichend“ aus.  Mit einer großen Waage, auf der die Ungleichheit der Verteilung bildlich dargestellt wird, zeigen die Aktiven, dass nach einem Jahr großer Koalition die Gesellschaft weiter aus dem Gleichgewicht ist. Vertreterinnen und Vertreter von Attac, Arbeiterwohlfahrt und Zukunftsforum Familie, DIDF, GEW, gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen, Mieterbund, NaturFreunden, Oxfam, ver.di und Volkssolidarität legten für die verschiedenen Politikbereiche ihre Bewertungen dar und forderten einen Kurswechsel hin zu einer Politik, die die Interessen der Vielen und nicht die Förderung der Unternehmen und Vermögenden in den Mittelpunkt stellt.  Gemeinsam erneuerten sie ihre Forderungen nach „Reichtum umverteilen!“.

Die wichtigsten Aussagen sind im anhängenden „Zeugnis“ zusammengestellt.

Gesellschaft aus dem Gleichgewicht_ Bündnis Reichtum umverteilen Aktion 14.3.19

Weitere Informationen zu dem Bündnis und den dort zusammengeschlossenen Organisationen finden Sie im Netz unter https://www.facebook.com/reichtumumverteilen/ und www.reichtum-umverteilen.de

Kerosin endlich besteuern

Ein vom Umweltbundesamt im Jahr 2005 in Auftrag gegebener Forschungsbericht  – erstellt von Prof. Dr. Eckhard Pache (Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrstuhl für Staatsrecht, Völkerrecht, Internationales
Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht) – kam bereits 2005 zu folgender Auffassung: Die Besteuerung von Flugbezin wäre nicht nur aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung geboten, sondern auch juristisch machbar.

24 bzw. 14 Jahre später gilt noch immer, was Pache bereits 2005 feststellte: der Luftverkehr wird noch immer steuerrechtlich privilegiert:

  • Zum einen können die Luftverkehrsunternehmen Flugbenzin zur gewerblichen Verwendung steuerfrei beziehen (gemäß § 4 I Nr. 3 lit. a MinöStG).
  • Die Bahn kommt beim Verbrauch elektrischen Stroms gemäß § 9 II StromStG lediglich in den Genuss einer Steuerermäßigung
  • Beim Bezug von Dieseltreibstoffen unterliegt die Bahn dem gleichen Steuersatz wie der Straßenverkehr.
  • Letzteres gilt genauso für den Reisebus.
  • Zum anderen wird auf Flugtickets für grenzüberschreitende Flüge gemäß § 4 II UStG keine Mehrwertsteuer erhoben.
  • Für inländische Flüge gilt allerdings ebenfalls der volle Mehrwertsteuersatz von 16%.
  • Bei Bahntickets muss im Fernverkehr, d.h. bei einer Entfernung von über 50 km, der volle Mehrwertsteuersatz von 16% zu entrichten werden.

Paches Fazit: „Vor diesem Hintergrund wäre die Einführung einer Kerosinbesteuerung ein Schritt hin zur Erfüllung des aus Art. 3 GG abzuleitenden Gebotes der Steuergerechtigkeit 5 auf dem Verkehrssektor.Die Einführung einer Kerosinbesteuerung wäre somit keine Benachteiligung des Luftverkehrs, sondern vielmehr die Herstellung einer wenigstens teilweisen steuerlichen Gleichbehandlung des Luftverkehrs mit anderen Verkehrsträgern.“

Die Frage lautet deshalb: Was ist seit 1995 bzw. 2005 passiert – und weshalb hält der Skandal der Nichtbesteuerung bzw. der Ungleichbehandlung weiterhin an?

Toralf Staud schreibt im Greenpeace-Magazin 2006: „Die Steuerfreiheit für Kerosin geht zurück auf das Chicagoer Abkommen von 1944, das nach dem Zweiten Weltkrieg die zivile Luftfahrt fördern sollte. Sie wurde als völkerverständigende Maßnahme gepriesen, nebenbei war es ein gigantisches Konversionsprojekt für die Rüstungsindustrie. In der Bundesrepublik wurde die Steuerbefreiung zur „Förderung des Luftverkehrs“ 1953 festgeschrieben.

„Fliegen muss teurer werden!“, war am 9. Februar 1995 ein Interview der Bild-Zeitung mit Angela Merkel überschrieben. Die damalige Umweltministerin beklagte, dass Kerosin „noch immer steuerfrei“ ist und versprach: „Die Bundesregierung wird international auf eine weltweite Besteuerung von Flugbenzin dringen. Wir machen das Auto zum Umwelt-Buhmann, vergessen aber ganz die katastrophalen Auswirkungen … durch den zunehmenden Flugverkehr …“

Zwischenfrage der Bild: „Dann werden Flüge teurer …“ Merkel: „Dieser Effekt ist ja auch erwünscht. Wir wollen, dass die Bahn ein wettbewerbsfähiger Konkurrent zum Flugzeug wird, nicht nur durch schnellere Verbindungen, sondern auch über den Preis.“

Im Oktober 1995 verlangte der Arbeitskreis Umwelt der CSU „die Einführung einer Steuerpflicht für Flugbenzin“ und schrieb: „Nach einem nationalen Einstieg können wir umso glaubwürdiger EU-weit und international auf eine … Verschärfung internationaler Vereinbarungen … drängen.“

(Quelle: Greenpeace Magazin Ausgabe 5/2006:Der Kerosin-Skandal (Autor: Toralf Staud).

Mit den Stimmen aller Fraktionen forderte der Bundestag am 19. März 1997 die Bundesregierung auf, „eine europäische Initiative zu ergreifen, um die Flugkraftstoffbesteuerung im Rahmen der Internationalen Luftverkehrsorganisation durchzusetzen.“ (Bundestagsdrucksache 13/7263)

Finanzminister Hans Eichel wollte 2002 die Mehrwertsteuerbefreiung für Auslandsflüge streichen. Das hätte 500 Millionen Euro Steuermehreinnahmen gebracht. Das Gesetz scheiterte damals am Widerstand der Union im Bundesrat. Das Geld könnte der Staat gut brauchen.

Staud schreibt weiter: „Die Forderung international einheitlicher Regelungen ist verlogen, das weiß jeder Politiker. In der Zivilluftfahrtorganisation ICAO blockieren die USA und arabische Länder jede Reform. Ähnlich sieht es auf EU-Ebene aus, weil bei Steuern das Einstimmigkeitsprinzip gilt und Länder wie Spanien, Griechenland oder Irland stets mit Veto drohen.“

Die Steuerfreiheit für Auslandsflüge ist in hunderten bilateralen Luftverkehrsverträgen verankert – die ließen sich neu verhandeln. Theoretisch.

Im Inland erlaubt das EU-Recht den nationalen Regierungen seit 2004, Flugbenzin im Alleingang zu besteuern.

  • Die Niederlande wagten es 2005  Dort ist Kerosin für die (wenigen) Inlandsflüge nun mit einem Drittel des Steuersatzes für Autos belegt.
  • Auch das Nicht-EU-Mitglied Norwegen besteuert Kerosin.
  • In Großbritannien gibt es seit langem eine Passagiergebühr.
  • Frankreich hat zum 1. Juli 2006 eine Ticket-Abgabe (je nach Entfernung zwischen ein und vierzig Euro) eingeführt.

Zum 1. Junuar 2011 ist eine Luftverkehrsteuer in Kraft getreten. Auf Starts in Deutschland werden derzeit, je nach der Entfernung der Flugstrecke zum Zielflughafen, 7,46 Euro, 23,31 Euro oder 41,97 Euro erhoben.Das Umweltbundesamt (UBA) beziffert die umweltschädlichen Subventionen des gewerblichen Flugverkehrs aktuell auf zwölf Mrd. Euro. Mit der Luftverkehrsteuer wird das Steuerprivileg gerade einmal um eine Milliarde Euro verringert.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) empfiehlt:

  • Die dringende Besteuerung von Kerosin. Diese Steuer würde sich mehr am tatsächlichen Verbrauch des Flugzeugs orientieren und Fluggesellschaften dazu animieren, alle Möglichkeiten der Einsparung von Kerosin zu nutzen.
  • Die Steuersätze der Luftverkehrsteuer von den Einnahmen aus dem Emissionshandel zu entkoppeln.
  • Eine zusätzliche Differenzierung der Steuersätze nach Klassen, nicht nur nach der Entfernung. Denn Business Class-Reisende beanspruchen mehr Platz und tragen somit auch einen größeren Anteil an den negativen Folgen des Luftverkehrs. Für diese Plätze müsste ein entsprechend höherer Steuersatz berechnet werden.
  • Auch die bislang unberücksichtigte Luftfracht sollte in die Steuererhebung einbezogen werden. Vorstellbar wäre eine gewichtsbezogene Komponente oder die Erhebung der Steuer pro abfliegenden Flug

Weitere Infos auf der Website des VCD (Verkehrsclub Deutschland).

Interessant ist außerdem der ZEIT-Artikel: Die subventionierte Umweltsau (

 

 

 

Heute-Show: Fridays for Future

„Die heute-show (Eigenschreibweise auch heute show und heute SHOW) ist eine deutsche, im Stil einer Nachrichtensendung gestaltete Comedy- bzw. Satiresendung im ZDF. Der Name der Sendung wurde in Anlehnung an die Nachrichtenformate heute und heute-journal gewählt. Moderator ist Oliver Welke.“ (Wikipedia)

Die Sendung wurde mit vielen Auszeichnungen bedacht, unter anderem mit dem Grimme-Preis und dem Bambi. Von 2009 bis 2012 sowie 2017 gewann sie als beste Comedyshow bzw. Satireshow den Deutschen Comedypreis.

U.a. befasst sie sich kürzlich mit der Jugendbewegung „Fridays for Future“.