Inflationsursachen bekämpfen und soziale Belastungen ausgleichen

Quelle: Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitiik e.V. (Artikel Prof. Dr. Rudolf Hickel)

Inflationsursachen bekämpfen und soziale Belastungen ausgleichen
Der anhaltende Inflationssprung seit dem vergangenen Jahr hat viele Ursachen. Einfluss haben nicht nur die steuerpolitischen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie. Die Inflation wird durch längerfristig angelegte Krisenherde der Globalisierung wie die Lieferkettenprobleme sowie durch die monopolistische Preissetzung durch Megakonzerne und Spekulationsgeschäfte mit lebensnotwendigen Gütern vorangetrieben. Aber auch die notwendige Anpassung bisheriger Billigpreise an ökologische und soziale Standards in der internationalen Wertschöpfungskette kommen hinzu. Schließlich werden die Preise für fossile Energie und wichtige Nahrungsmittel durch Putins Krieg gegen die Ukraine zu Treibern der Gesamtinflation.

Mit der hier vorgelegten Erklärung der wichtigsten Ursachen lassen sich Ansatzpunkte zum Abbau dieser Inflationskräfte spezifizieren. Deutlich wird dabei auch, dass gegenüber dieser importierten Angebotsinflation die Europäische Zentralbank mit ihrer makroökonomischen Geldmengenpolitik keinen ausreichenden Einfluss hat. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Stabilisierung des Währungssystems gegen Fragmentierungen zwischen finanzstarken und -schwachen Mitgliedsländern infolge der Zinswende.
Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass sich der aktuelle Inflationsschub mit schnell wirksamen Gegenmaßnahmen nicht stoppen lässt. Eher ist mit der weiteren Bewegung der inflationstreibenden Preise für fossile Energie, andere Rohstoffe und wichtige Nahrungsmittel auf dem derzeit hohen Niveau zu rechnen. Allerdings sind erneut deutlich steigende Inflationsraten nicht zu erwarten. Selbst wenn die Inflationsraten in den kommenden Monaten gegenüber derzeit mehr als 7 Prozent zurückgehen sollten, bewegen sich die systemisch relevanten Energiepreise deutlich über dem Vor-Corona-Niveau.

Die Bekämpfung der Inflation ist die eine Aufgabe. Die andere Aufgabe konzentriert sich auf dieSicherung des sozialen Ausgleichs für die von der Inflation besonders hart Betroffenen. Denn die Geldentwertung wirkt zutiefst sozial ungerecht. Private Haushalte mit geringem Nettoeinkommen und damit einem hohen Konsumanteil an den von der Inflation besonders betroffenen Waren des Grundbedarfs sind die Verlierer. Der Preis für deren Warenkorb ist gegenüber dem Durchschnitt am teuersten. Gegen die sozialen Folgen der Inflation, die die Armut nach oben treibt und die unteren Mittelschichten am härtesten trifft, muss der Staat mit Ausgleichszahlungen gegensteuern.

Erste Antworten auf die durch die Inflation dramatisch zugespitzte soziale Frage hat die Bundesregierung bereits gegeben. Bis zur Jahresmitte 2022 wurden zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von etwa 30 Mrd. Euro vorgelegt.
Die Pakete beinhalten unter anderem eine Erhöhung der Steuerfreibeträge, die Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Erwerbstätige sowie einen Familienzuschuss für Eltern mit Kindern, eine vorübergehende Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“) sowie das „9 Euro-Ticket“.

Um den danach weiterhin gestiegenen Preisen entgegenzuwirken, ist im August 2022 ein drittes Entlastungspaket unter dem Titel „Inflationsausgleichsgesetz“ mit 10 Mrd. Euro auf den Weg gebracht worden. Kernpunkte sind ein steigender Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif sowie die Erhöhung des Kindergeldes. Der angehobene Grundfreibetrag dient dem Ziel, die sogenannte kalte Progression abzubauen. Der Begriff beschreibt den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht und somit letztlich bezogen auf die Kaufkraft weniger Geld als zuvor in der Tasche hat.

Die Kritik an den bisherigen sozialen Maßnahmen zum Inflationsausgleich ist groß. Während einige Entlastungen bei den Betroffenen kaum spürbar werden, profitieren die Konzerne in der Energiewirtschaft (etwa Mineralölkonzerne durch den Tankrabatt). Auch ist der Anreiz zur Energieeinsparung zu wenig berücksichtigt. Dagegen sollten Ausgleichsprogramme für die sozialen Belastungen durch die inflationstreibenden Energiepreise gezielt bei der eingrenzbaren Gruppe der Betroffenen ansetzen. Bei den gezielten Maßnahmen zum Ausgleich der Belastungen durch die Energiepreise sind Mitnahmeeffekte für Einkommensstarke zu vermeiden.

Gemessen an dieser Zielsetzung eignen sich vor allem einige steuerpolitische Maßnahmen im dritten Entlastungspaket nicht. Dazu gehört der Vorschlag, durch die Erhöhung des (steuerfreien) Grundfreibetrags und weitere Verschiebungen im Einkommensteuertarif die „kalte Progression“ zu reduzieren. Zwar ist es grundsätzlich richtig, den Anstieg der Steuerbelastung vor allem ab dem Eingangssteuersatz mit 14%, der durch den inflationären Anstieg der Löhne erzeugt wird, abzubauen. Aber als Entlastungsmaßnahme gegenüber den gestiegenen Energiekosten ist der Vorschlag mangels Zielgenauigkeit und aus verteilungspolitischer Sicht untauglich. Während die Gruppe der nicht Steuerpflichtigen, die sich vor allem auf den Bereich der Sozialeinkommen konzentriert, keine Vorteile hätten, würden die Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener durch den höheren Grundfreibetrag entlastet.

Das weitere, zeitlich befristete Instrument einer Gaspreisumlage ist auch verteilungspolitisch umstritten. Gasimporteure, die die früheren Erdgaslieferungen aus Russland jetzt teuer am Weltmarkt einkaufen müssen, erhalten einen Ausgleich für ihre Verluste. Die geschätzte Summe von 35 Mrd. Euro wird durch eine Umlage auf alle Gasnachfrager finanziert. Der für die Umlage eingesetzte Beitrag beläuft sich auf 2,419 Eurocent pro Kilowattstunde (kWh). Zusammen
mit der Mehrwertsteuer von derzeit 19% sind es 2,879 Eurocent. Ein Reihenhaus mit 100 m 2 , für das im Durchschnitt 15.000 kWh Gas pro Jahr zum Heizen und für Warmwasser verbraucht wird, löst über das gesamte Jahr 484 Euro (mit Mehrwertsteuer 576 Euro) an Mehrkosten aus. Bei einer Single-Wohnung mit 50 m 2 sind es brutto 144 Euro. Auf die Frage, wie dieser Sozialausgleich finanziert werden soll, hat die Bundesregierung eine klare Antwort: Dazu dient die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Gas (einschließlich der Gasumlage) von 19% auf 7% Da die Einkommensstarken und Vermögenden ebenfalls davon profitieren, taugt dieses Finanzierungsinstrument nicht.

Ein alternativer Vorschlag lautet: Die sozialen Belastungen infolge der übrigens auch ohne die Gaspreisumlage steigenden Preise für diese Energiequelle werden durch einen Gaspreisdeckel zusammen mit einer Energiepreispauschale über mehrere Monate vom Staat ausgeglichen. Um die Profiteure der Energiekrise in die Finanzierung des sozialen Ausgleichs einzubeziehen, wird vorgeschlagen: Dazu werden die Extraprofite, die bei vielen Energieunternehmen anfallen, durch eine Sondersteuer abgeschöpft.

Es bleibt dabei: Die zum Ausgleich der Energiekostensprünge subjektiv zurechenbaren öffentlichen Hilfen stehen im Zentrum. Hierfür steht beispielhaft der Vorschlag eines Gaspreisdeckels, den Sebastian Dullien und Isabella Weber unterbreitet haben. Denn der Gaspreis treibt zusammen mit der Gaspreisumlage die Inflation nach oben.

Der Vorschlag zur Deckelung des Gaspreises lautet: Ausgegangen wird mit dem Sockel 8.000 kWh pro Jahr von der Hälfte des Gasverbrauchs für eine 100- m 2 -Wohnung. Für diesen Sockel gilt der Höchstpreis von 7,5 Cent/kWh (entspricht etwa dem Preis Ende des Jahres 2021). Für größere Haushalte könnte der Sockelbetrag auch variieren. Im Vergleich zum vorgeschlagenen Basispreis wurden im Januar 2022 für Neuverträge bereits über 12 Cent/kWh bezahlt. Der Bund subventioniert die Differenz zwischen dem Großhandelspreis und einer Pauschale für die Verteilung gegenüber dem Sockelpreis.

Die mehrfachen Vorteile liegen auf der Hand: Vorübergehend entlastet werden private Haushalte mit kleineren Wohnungen bei geringem Verbrauch. Insgesamt wird die Inflationsrate reduziert. Der Preisdeckel für den Sockelbetrag schafft Anreize, den Gasverbrauch insgesamt zu reduzieren. Ein weiterer Vorteil sollte auch bei allen anderen Maßnahmen berücksichtigt werden: Dieser Gaspreisdeckel entlastet die Tarifparteien bei der Lohnfindung. Grundsätzlich reduzieren gezielte politische Maßnahmen zum sozialen Ausgleich für die Inflation den bei Tarifverhandlungen erforderlichen Ausgleich für die Kerninflation zur Reallohnsicherung. Wenn dann noch die staatlichen Ausgleichsbeiträge mit der Sondersteuer aus den krisenbedingten Übergewinnen der Energiekonzerne finanziert werden, ist die soziale Antwort auf die Inflation auch in der Arbeitswelt perfekt.

Sebastian Dullien / Isabella M. Weber: Mit einem Gaspreisdeckel die Inflation bremsen, in: Wirtschaftsdienst, 102. Jahrgang, Nr. 3/2022.

Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik e. V.
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Angst vor Armut – wie schultern wir den teuren Herbst? | Inflation | Steigende Preise | FAKT IST

#finanzen #diskussion #politik – Angst vor Armut – wie schultern wir den teuren Herbst? | Inflation | Steigende Preise | FAKT IST!14.279 Aufrufe – Live übertragen am 29.08.2022

Höhere Preise für Lebensmittel und Kraftstoffe, für Strom, die Gasumlage, höhere Krankenkassenbeiträge – vielen graust es vor den kommenden Monaten. Im Juli lag die Inflation in Deutschland bei 7,5 Prozent. Lebensmittel hatten sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent verteuert, Energie sogar um 35,7 Prozent. Nicht nur Rentner, Studentinnen und Hartz IV-Empfänger wissen nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen, auch Normalverdiener sind auf einmal von Armut bedroht.

Welche Sorgen sind berechtigt? Welche möglicherweise übertrieben? Zu wieviel Verzicht sind wir bereit? Und wie kann die Politik wirkungsvoll die Menschen entlasten, die wirklich bedürftig sind?

Über diese und andere Fragen diskutieren Anja Heyde und Stefan Bernschein mit Bürgern und Experten – unter anderem: Hermann Josef Tenhagen, Finanz-Experte Andreas Audretsch, stellvetretender Fraktionschef B90/Die Grünen im Bundestag Karl Krökel, Innungsmeister im Handwerk aus Dessau Birgit Schotte, Rentnerin #mdrfragt-Gemeinschaft Marcel Felgner, alleinerziehender Vater aus Eisleben Sven Henning, Geschäftsführer Tafel Eisleben Helge Sommerwerk, Bäckermeister und Konditor aus Mücheln

Deutscher Energiemarkt Warum Strom wirklich teuer wurde

Quelle: ARD – 27. März 2022 

Deutscher Energiemarkt Warum Strom wirklich teuer wurde

Bürger und Wirtschaft leiden unter hohen Strompreisen. Als Ursache gilt teures Erdgas, das zur Stromerzeugung benötigt wird. Tatsächlich liegt es an der Strombörse – und Rekordgewinne bei Kraftwerkbetreibern sind die Folge.

Von Michael Houben, mdr

Seit der deutsche Strommarkt in den frühen 2000er-Jahren liberalisiert wurde und Kunden erstmals den Anbieter wechseln konnten, wird Strom an der Börse gehandelt. Allerdings: Wenn auch nur einen Moment lang weniger produziert als verbraucht wird, droht ein Blackout. Darum musste der Handel sehr speziell organisiert werden.

Da gibt es zunächst den kontinuierlichen Handel. Wenn Verbrauch und Produktion auch nur geringfügig abweichen, wird die Differenz in Schritten von 15 Minuten bestellt und geliefert. Den Endkundenpreis beeinflusst das kaum. Der größere Teil des Stromes wird einmal täglich für den nächsten Tag versteigert. Je nach Konjunktur und Wetter wird geschätzt, wie viel Strom morgen benötigt wird, und es werden Angebote eingeholt.

Preis des teuersten Kraftwerks müssen alle zahlen

Da bieten zunächst die billigsten Kraftwerke an: Atomkraftwerke, deren hohe Investitionskosten längst abgeschrieben und deren Kosten für Brennstäbe und Betrieb minimal sind. Oder Braunkohlekraftwerke, die ihren Brennstoff für nicht mal drei Cent pro Kilowattstunde aus der Erde graben. Darin sind die Kosten für die mittlerweile zum Klimaschutz eingeführten CO2-Zertifikate schon eingerechnet.

Wenn mehr Strom benötigt wird, kommen am Ende die teuersten, meist gasbetriebenen Kraftwerke zum Zug. Und dann folgt eine Besonderheit, die nun die Preise explodieren lässt: Am Ende bekommt jeder den Preis, den das teuerste Kraftwerk verlangt hat. Jeder, egal, wie billig sein Brennstoff auch ist, erhält den Preis des teuersten Kraftwerkes. Und der ist immer wieder um mehr als das Zehnfache höher als die tatsächlichen Kosten.

Diese Art der Preisbildung nennt sich „Merit Order“. Jahrzehntelang hat sie funktioniert, sogar Preise gesenkt. Je mehr Strom aus Wind und Sonne auf den Markt kam, desto seltener kamen die teuersten Kraftwerke zum Zuge. Der Börsenpreis sank. Immerhin konnten Betreiber von Braunkohle- und Atomkraftwerken noch Preise erzielen, mit denen respektabler Gewinn übrig blieb.

Gewinn bei RWE steigt um zwei Drittel

Doch das Blatt hat sich gewendet. Wie sehr, zeigt der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht des größten deutschen Stromerzeugers RWE: Der Gewinn seiner Atom- und Kohlekraftwerke hat sich um 330 Millionen Euro erhöht – ein Plus von fast 70 Prozent. Und das, obwohl der preistreibende Effekt des teuren Gases erst ab Oktober begann.

Angesichts der politischen Weltlage ist absehbar, dass Gas noch lange teuer bleibt. So können RWE und andere Kraftwerkbetreiber im laufenden Jahr mit noch deutlich höheren Gewinnen rechnen, die in den kommenden Jahren kaum wieder sinken werden.

Keine Ideen für ein neues Preisbildungssystem

Natürlich wird nur ein Teil des Stromes an der Börse gehandelt. Ein großer Teil wird auch lange im Voraus in festen Verträgen an Stromhändler und Industrie verkauft. Doch der Preis dafür orientiert sich an den Börsenpreisen und ist dementsprechend ähnlich gestiegen. Denn: Wer würde etwas langfristig billig verkaufen, wenn er es kurzfristig viel teurer an der Börse verkaufen kann.

Und: Auch Betreiber von Windparks und Großsolaranlagen profitieren. Während Besitzer kleiner Solardächer mit der vergleichsweise kleinen gesetzlichen EEG-Vergütung „abgespeist“ werden, erhalten Betreiber von Großanlagen seit einigen Jahren den Börsenpreis. Allerdings: Weil dies im EEG-Gesetz geregelt ist, wird im Bundeswirtschaftsministerium seit Monaten diskutiert, diese Extra-Gewinne wieder zu kappen, eine Obergrenze für diesen Strompreis zu definieren.

Für konventionelle Kraftwerke gilt das nicht. Ihr Preis ist nicht gesetzlich geregelt, jede Begrenzung wäre ein Eingriff in einen freien Markt und entsprechend verpönt. Gleichzeitig warnen selbst kritische Beobachter des Marktes: Würde man einen gesetzlichen Höchstpreis festlegen, die Gewinne künstlich kappen, würde der Anreiz fehlen, in teure, neue Technologie zu investieren, die für die Energiewende benötigt wird.

Extra-Steuer auf überhöhte Einnahmen?

Aber warum erhalten Kraftwerke nicht einfach den Preis, für den sie ursprünglich angeboten haben – und eben nicht mehr den Preis des teuersten Kraftwerks? Das würde wenig bringen. Man kann gut schätzen, wie viel Strom morgen benötigt wird, wie teuer dann das teuerste Kraftwerk wäre, und würde einfach immer nur zu diesem hohen Preis anbieten.

Die einzige bislang hilfreich klingende Idee, wurde vor knapp zwei Wochen sehr leise aus dem Bundeswirtschaftsministerium geäußert: Man lässt den Preisbildungsmechanismus wie er ist und führt ein Extra-Steuer auf überhöhte Gewinne der Kraftwerksbetreiber ein. Die Einnahmen daraus könnten – ähnlich wie die EEG-Umlage – in den Gesamt-Topf der Strompreise zurückfließen und den Preis senken.

Auf Anfrage hat sich das Haus von Minister Robert Habeck dazu gegenüber der ARD nicht mehr geäußert. So lange die Situation bleibt, wie sie ist, zahlen deutsche Stromkunden Jahr für Jahr viele Milliarden, mit denen schlicht der Gewinn der Kraftwerksbetreiber in bislang unvorstellbare Höhen getrieben wird.

Über dieses Thema berichtete das Wirtschaftsmagazin Plusminus am 23.3.2022 im Ersten.

Kriegs- und Krisendiskussionen: Machen wir sie uns zu einfach? | Markus Lanz

Kriegs- und Krisendiskussionen: Machen wir sie uns zu einfach? | Markus Lanz vom 12. Mai 2022 – 242.762 Aufrufe – 13.05.2022 –

Fast drei Monate leiden die Menschen in der Ukraine unter dem Vernichtungskrieg Wladimir Putins. Schrecken und Angst sind ein ständiger Begleiter in der ukrainischen Bevölkerung, doch auch in Deutschland beginnt der Keim einer schlichten Angsthaltung gegenüber möglicher Konsequenzen für das eigene Wohl zu wachsen. Besonders bei der jüngeren Generation scheint die Sorge groß zu werden und die Frage ist, inwiefern sich die Angst zwischen jüngeren und älteren Menschen hier im Lande unterscheidet?

Bei Markus Lanz blickt die junge CDU-Politikerin Diana Kinnert kritisch auf die aktuelle Situation. Ihrer Meinung nach würde sich der Blick der jungen Generation auf den Krieg nicht wesentlich von der gesamtgesellschaftlichen Sicht unterscheiden. Jeder habe eine Sehnsucht nach Eindeutigkeit, was vor allem die Kommunikation betrifft. Bei den jungen Menschen sei es vor allem eine Krisenhaftigkeit, geprägt durch die Corona-Pandemie, die jetzige Ukraine-Krise, aber vor allem auch durch den Klimawandel, die jungen Menschen Angst vor ihrer eigenen Existenz aufkommen lassen.

Gerade der Grünen-Politiker Jürgen Trittin guckt besorgt auf die genannten Krisen. In seiner Partei habe er ein Phänomen beobachtet, welches man auf die Angst vor einem eventuellen Atomkrieg zurückführen könnte. Er sehe eine Neigung bei den älteren Grünen dahin, eher nicht zu viel die Ukraine zu unterstützen, um den Aggressor Putin nicht herauszufordern. Bei den Jüngeren könne man das Gegenteil beobachten. Diese wünschten sich mehr Unterstützung für die Ukraine.

„Die Angst wird von Psycholog*innen häufig als stärkste Emotion bezeichnet“, erklärt die Neurowissenschaftlerin Maren Urner. Es ginge hier ums Überleben, weshalb man auch die unterschiedlichen Meinungen bei den Waffenlieferungen, wie bei Herrn Trittins Phänomen in seiner Partei dargestellt, begründen kann. Im Angstzustand können man kurzfristig gut überlegen, doch gebe es oft ein Hin- und Herspringen zwischen den Zuständen Kämpfen, Flüchten oder Einfrieren (Hilflosigkeit). Daher bräuchte man jetzt klare, kurze und strukturierte Informationen. Den gesamten Talk findet ihr hier: https://kurz.zdf.de/0HTS/

Weitere Gäste in der Sendung: Julian Nida-Rümelin, Philosoph Er erläutert den Wandel der Grünen von „Pazifisten zu Panzer-Fans“ und sagt, weshalb der Einsatz kriegerischer Mittel uns generell in ein moralisches Dilemma stürzt. ___

phoenix runde: Uneingeschränkte Solidarität? – Der Westen und der Ukraine-Krieg

phoenix runde: Uneingeschränkte Solidarität? – Der Westen und der Ukraine-Krieg71.297 Aufrufe – 25.05.2022 –phoenix – 

Alexander Kähler diskutiert mit seinen Gästen: – Elmar Theveßen, ZDF-Studioleiter Washington – Nataliya Pryhornytska, Politikwissenschaftlerin, Allianz Ukrainischer Organisationen – Rüdiger Lüdeking, ehem. Botschafter und Diplomat – Gustav C. Gressel, Sicherheitsexperte European Council on Foreign Relations (ECFR)


https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/putin-war-konsequent-ex-botschafter-bei-osze-dokumentiert-wurzeln-des-ukraine-krieges-li.259843

Rüdiger Lüdeking – 25.08.2022

 „Putin war konsequent“: Ex-OSZE-Botschafter zu den Wurzeln des Ukraine-Krieges

Deutschland und der Westen rutschen in eine neue Weltunordnung ab, warnt der ehemalige Botschafter Deutschlands bei der OSZE, Rüdiger Lüdeking. Er war deutsche Botschafter in Belgien (2015 bis 2018) und während seiner Zeit im Auswärtigen Dienst (1980-2018) in verschiedenen Verwendungen, u.a. als stellvertretenden Beauftragter der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle und Botschafter bei der OSZ (2012 bis 2015) mit Fragen der Sicherheits- und Rüstungskontrollpolitik intensiv befasst.

Ein Gastbeitrag.

Russlands Präsident Wladimir Putin und US-Präsident George W. Bush am Rande der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Moskau, 2005.imago

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat ihren Auftritt vor der 10. Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages Anfang August mit einem zentralen Ziel der deutschen Außenpolitik begründet: der Verteidigung der regelbasierten internationalen Ordnung. Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und die Schaffung eines institutionellen Ordnungsrahmens für das friedliche Zusammenleben der Völker waren auch nach den Schrecken des letzten Weltkriegs wichtige Anliegen der Siegermächte. Die völkerrechtliche Ordnung wurde jedoch durch eine auf Durchsetzung von Ideologien und nationalen Interessen insbesondere der Großmächte ausgerichtete Weltordnung überlagert. Die Missachtung des Gewaltverbots der UN-Charta durch Russland in der Ukraine ist ein starkes Beispiel dafür.

„Rote Linien“ und Rüstungskontrolle in der bipolaren Weltordnung des Kalten Kriegs

Die ersten Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg waren geprägt durch die bipolare Weltordnung zwischen Ost und West, die nahezu alle Aspekte der internationalen Beziehungen bestimmte. Die Welt respektierte im Interesse der Vermeidung eines neuen, möglicherweise auch nuklear geführten großen Kriegs die roten Linien der jeweils anderen Seite und suchte vor allem seit Ende der 1960er-Jahre durch Dialog, Zusammenarbeit und auf die Gewährleistung eines nachhaltigen militärischen Gleichgewichts ausgerichteten Rüstungskontrollvereinbarungen Sicherheit und Stabilität trotz der zunächst unüberwindbar erscheinenden Konfrontation zwischen den „Systemen“ herzustellen.

Forcierte Rüstungsanstrengungen der Nato, zunehmende wirtschaftliche Schwäche und Überdehnung aufseiten der Sowjetunion und des Warschauer Pakts sowie diplomatisches Einlenken aufseiten der sowjetischen Führung unter Michail Gorbatschow führten schließlich zu einer Überwindung der Blockkonfrontation und dem Ende des Kalten Kriegs. Dabei setzten sich schon zuvor im KSZE-Prozess vereinbarte, ursprünglich vom Warschauer Pakt als rein rhetorische Zugeständnisse abgebuchte westliche Werte (vgl. KSZE-Schlussakte von 1975) durch.

Die neue, vor allem durch chaotische Verhältnisse und Zerfall gekennzeichnete Situation in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion und des Warschauer Pakts erforderten mit Fingerspitzengefühl durchzuführende Stabilisierungsmaßnahmen.

Dies bedeutete zunächst eine Absicherung der verbleibenden, aufgrund der politischen Auflösungserscheinungen in Ost- und Mittelosteuropa gegebenen Risiken. Dem wurde durch die Aushandlung bzw. Inkraftsetzung von stabilisierenden Rüstungskontrollvereinbarungen wie dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa, dem Vertrag über den Offenen Himmel, den Start-I- und -II-Verträgen zwischen den USA und der Sowjetunion bzw. Russland zur Reduzierung strategischer Trägermittel für Nuklearwaffen, den Nuklearinitiativen der Präsidenten der USA, der Sowjetunion und Russlands zur Reduzierung taktischer Nuklearwaffen wie auch dem Ausbau der vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen (Wiener Dokumente) schon zu Beginn der 90er-Jahre Rechnung getragen.

Letztlich bildeten diese Vereinbarungen – gemeinsam etwa mit dem schon 1987 abgeschlossenen Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF) – die Voraussetzung für die Schaffung von gegenseitigem Vertrauen und den reibungslosen Übergang in eine neue Phase, in der auch Deutschland die Möglichkeit sah, seine Streitkräfte dramatisch zu reduzieren, ohne dass dies Einfluss auf seine Sicherheit und Stabilität hätte.

Die neue Friedensordnung nach dem Kalten Krieg und die Nato-Erweiterung

Daneben markierte die schon 1990 im KSZE-Rahmen vereinbarte „Charta von Paris für ein neues Europa“ das gemeinsame Bekenntnis zur Überwindung der Spaltung Europas und zu einer neuen Friedensordnung, die auf westlichen Werten wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gründet. Das damit angelegte System kollektiver Sicherheit, in dem alle Staaten der KSZE (später OSZE) gemeinsam, gleichberechtigt und inklusiv für Frieden und Sicherheit untereinander sorgen sollten, bildet bis heute den Bezugspunkt für Verweise auf die Sicherheitsordnung, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zerstört wurde.

Allerdings hatte die KSZE/OSZE als kollektives Sicherheitssystem schon in den 90er-Jahren keinen hohen politischen Stellenwert. Sie wurde dann nach der Jahrtausendwende zunehmend marginalisiert. Die Nato als konfrontativ nach außen gerichtetes Verteidigungsbündnis blieb die dominierende Sicherheitsorganisation für Europa. Unmittelbar nach Ende des Kalten Kriegs schon suchten ehemalige Staaten des Warschauer Paktes wie einige Nachfolgestaaten der Sowjetunion einen Beitritt zu Nato, um sich vor Russland zu schützen. Aufgrund historischer Erfahrungen saß die Abneigung gegenüber Russland sehr tief.

Die Nato entsprach diesem Interesse durch einen Erweiterungsprozess, der zunächst mit großer Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten Russlands durchgeführt wurde. Diese fand ihren Niederschlag im 2+4-Vertrag und in der Nato-Russland-Grundakte. Dabei ging es neben einer ausdrücklichen Sicherheitspartnerschaft mit Russland auch um konkrete einseitige militärische Zurückhaltungsverpflichtungen (u. a. Verzicht der Nato auf Stationierungsstreitkräfte und Atomwaffen in den neuen Bundesländern; Verzicht auf Stationierung von substanziellen Kampftruppen wie Atomwaffen in den neuen Mitgliedsländern der Nato).

Eine erneute Verschärfung des Ost-West Gegensatzes ab dem Jahre 2000

Selbst wenn schon der erste Präsident Russlands, Boris Jelzin, Vorbehalte gegen die Nato-Erweiterung hatte, so verschärfte sich der Ost-West-Gegensatz mit den Amtsantritten der Präsidenten Wladimir Putin und George W. Bush 2000/2001.

Bush sah einen unipolaren Moment in den internationalen Beziehungen gekommen. Die USA wähnte er in der Lage und berufen, die internationalen Beziehungen zu dominieren. Damit einher ging ein hochmütiges Absehen von während des Kalten Kriegs gerade auch von westlicher Seite viel beschworenen Rücksichtnahmen. So setzte Bush statt auf militärisches Gleichgewicht auf Überlegenheit der amerikanischen Streitkräfte zur Wahrung von Sicherheit. Auch begann er damit, als Einschränkung amerikanischer Handlungsfreiheit empfundene Verpflichtungen gerade auch im Bereich der Rüstungskontrolle systematisch und ohne viel Federlesen abzustreifen.

So kündigte er 2002 den mehr als 30 Jahre zuvor mit der Sowjetunion abgeschlossenen Vertrag über die Begrenzung von antiballistischen Raketenabwehrsysteme (ABM-Vertrag), der die Grundlage für die strategische Stabilität zwischen beiden Großmächten bildete. Auch wurden jetzt die nächsten Erweiterungen der Nato ohne für Russland abfedernde, die Nato einseitig bindende militärische Zurückhaltungsverpflichtungen umgesetzt. Die USA drängten auch gegen den entschiedenen russischen Widerstand auf rasche Erweiterung um die Ukraine und Georgien. Dagegen wandten sich Deutschland und Frankreich, die beim Nato-Gipfel 2008 eine Kompromissformulierung erreichten, die zwar die generelle Aussicht auf Nato-Mitgliedschaft beider Länder enthielt, jedoch den Beginn eines Beitrittsprozesses zunächst blockierte.

Großmachtstatus und Sicherheit Russlands unter Putin

Putin fühlte sich durch die neue amerikanische Politik herausgefordert. Ihm ging es letztlich um die Anerkennung und Wahrung des Großmachtstatus Russlands auf Augenhöhe mit den USA, was Letztere jedoch faktisch zurückwiesen. Sie sahen in Russland lediglich eine „Regionalmacht“, wie es selbst noch Präsident Obama formulierte. Zwar bezog Putin eine klare Gegenposition zu den USA und beklagte sich u. a. bei der Münchener Sicherheitskonferenz 2007 bitter über die Missachtung russischer Interessen. Nach den chaotischen Jelzin-Jahren sah er Russland jedoch in kurzfristiger Perspektive weder wirtschaftlich noch militärisch kaum in der Lage, seinen Interessen Geltung zu verschaffen. Allerdings hat er durch militärische Interventionen 2008 in Georgien und 2014 in der Ukraine rote Linien für die Nato-Erweiterung markiert. Dabei ist unerheblich, ob er den Nichtbeitritt beider Staaten zur Nato aus Gründen der Sicherheit Russlands (Wahrung eines „Glacis“) oder eines Revisionismus forderte, der sich einer völlig verqueren, die Nichtstaatlichkeit der Ukraine behauptenden Argumentation bediente.

Auffällig ist, dass Putin konsequent und mit langem Atem seine Ziele verfolgte. Als Beispiel sei nur auf die russischen Bemühungen hingewiesen, nach der amerikanischen Kündigung des ABM-Vertrags 2002 einen befürchteten Verlust der russischen Zweitschlagfähigkeit und damit den Abstieg als Großmacht zu verhindern.

War zu Beginn der 2000er-Jahre Russland noch zu schwach, um der Raketenwehr etwas Wirksames entgegenzusetzen, so trachtete Putin schon früh durch neue Trägermittel die amerikanische Raketenabwehr überwinden zu können. Aber es brauchte Zeit; so stellte Putin erst 2018 neuartige Systeme vor, die dieses Ziel erfüllen würden, darunter eine Hyperschallrakete, eine neue endphasengesteuerte Interkontinentalrakete und einen nuklear bestückten Unterwassertorpedo. Auch mit dem Angriff auf die Ukraine hat Putin vermutlich lange auf ein Einlenken des Westens in der Erweiterungsfrage und zusätzliche Versicherungen und rüstungskontrollpolitische Vereinbarungen gesetzt. Gleichzeitig war er doch auch bereit, nach einem Wiedererstarken der russischen Streitkräfte letztendlich militärische Mittel zur Erreichung seiner Ziele einzusetzen. Selbst wenn er sich – was die Fähigkeiten der russischen Streitkräfte, den Verteidigungswillen der Ukraine und die entschlossene Reaktion des Westens angeht – gründlich getäuscht und verkalkuliert hat, so hält er doch bis heute offenbar unbeirrt an seinen Zielen fest, die er mit neuem Taktieren und unter Inkaufnahme beträchtlicher Opfer doch noch zu erreichen sucht. Ob dies gelingt, ist fraglich, jedoch nicht völlig auszuschließen.

Neue Bipolarität zwischen Autokratien und Demokratien?

Der Ukraine-Krieg hat einmal mehr verdeutlicht, dass die Weltordnung einem dynamischen Veränderungsprozess ausgesetzt ist. Von einer bipolaren Weltordnung kann schon lange keine Rede mehr sein; auch der unipolare Moment, von dem die USA in eklatanter Überschätzung der eigenen Möglichkeiten in den 2000er-Jahren und zumindest teilweise während der erratischen Außenpolitik unter Präsident Trump ausgegangen ist, ist lange Geschichte.

Die USA sind schon seit Jahren auf Asien und den schnell aufsteigenden Rivalen China fokussiert. Und es sollte auch nicht überraschen, dass angesichts der aggressiven Außenpolitik und der raschen Aufrüstung Chinas das neue, am 29.6.22 verabschiedete strategische Konzept der Nato erstmalig deutliche Passagen zur Politik Chinas enthält, die gegen die Interessen des Bündnisses gerichtet ist. Wir sind heute statt der alten bilateralen Blockkonfrontation, auf die sich die Seiten eingestellt hatten, mit einer sich verschärfenden multipolaren Rivalität zwischen den Großmächten konfrontiert.

Oder ist es letztlich doch nur eine neue Bipolarität zwischen Autokratien und Demokratien? In jedem Fall versuchen Russland und China durch eine aktive Außenpolitik sowohl die Beziehungen zu autokratisch verfassten Regimen zu vertiefen und auch die Staaten der Dritten Welt auf ihre Seite zu ziehen oder zu neutralisieren. So hat beispielsweise China jetzt eine darauf abzielende „Global Security Initiative“ beschlossen und sucht u. a. durch Pflege und möglicherweise Erweiterung von Staatenvereinigungen wie BRICS (China, Indien, Russland, Brasilien, Südafrika) seinen globalen Einfluss zu stärken und eine Art Gegengewicht zu westlichen Formaten zu schaffen.

Es darf jedoch nicht von einem fest gefügten „Block“ von autoritären Staaten ausgegangen werden. Dies gilt selbst für Russland und China, die sich bei ihrem Gipfel am 4. Februar 2022 auf eine „Partnerschaft ohne Grenzen“ verpflichtet haben. China verfolgt klar eigennützige Interessen, was auch bei der Seidenstraßeninitiative gegenüber mittelasiatischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zum Ausdruck kommt. Zudem ist davon auszugehen, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine China nicht gelegen kam, könnte dadurch doch der ökonomische Aufstieg Chinas und das Bemühen, schnellstmöglich die USA als stärkste Volkswirtschaft zu überholen, konterkariert oder zumindest behindert werden.

Auch dürfte China eine Ablehnung der sich als Folge des Kriegs abzeichnenden „Deglobalisierung“ in wirtschaftlicher Hinsicht unterstellt werden können. Fraglich bleibt allerdings, ob sich angesichts der inzwischen eingetretenen Entwicklung und insbesondere auch der hohen Spannungen zur Taiwanfrage, die für Präsident Xi Jinping jenseits wirtschaftlicher Erwägungen von überragender politischer Bedeutung ist, ein anderes chinesisches Kalkül einstellt. Russland bleibt in der jetzigen Situation auf das Wohlwollen und die Unterstützung Chinas angewiesen; allerdings muss Präsident Putin sich mit einer Position Russlands als Juniorpartner zufriedengeben, was ihm nicht gefallen dürfte.

Zahl der demokratischen Staaten rückläufig

Aber auch in den USA gibt es Kräfte, die auf eine Aufteilung der Welt in Demokratien und Autokratien setzen. Dabei wird übersehen, dass keineswegs davon auszugehen ist, dass die Zeit für die Demokratie arbeitet. Nach einer kontinuierlichen Zunahme der Zahl demokratischer Staaten in den letzten Jahrzehnten ist deren Zahl in den letzten Jahren rückläufig. Nach dem Demokratie-Index der Zeitschrift Economist wurden 2021 nur 21 Staaten als „vollständige Demokratien“ eingestuft. Nicht nur gibt es besorgniserregende autokratische und autokratisch-populistische Tendenzen in einigen Staaten auch der EU. Auch – dies ist für die Entwicklung der internationalen Beziehungen besonders relevant – zählen die USA mit der Perspektive einer erneuten Machtübernahme eines republikanischen Präsidenten ebenfalls zu den Staaten, auf die sich besondere Sorgen richten.

Es gibt weitere Gründe, von Seiten des Westens nicht auf eine Konfrontation zwischen Autokratien und Demokratien als konstitutives Element einer sich entwickelnden künftigen Weltordnung zu setzen: Autokratisch regierte Staaten sind – das zeigt nicht nur das Beispiel China – wirtschaftlich nicht zwangsläufig weniger erfolgreich. Sie sind zudem in die Weltwirtschaft integriert, was auch deren wirtschaftlichen Fortkommen und Erfolg zugutegekommen ist. Und sie sind sehr wichtige Lieferanten nicht nur von Industriegütern, sondern auch strategisch wichtigen Rohstoffen.

Auch gibt es unter den Demokratien eine Reihe von Staaten, die nicht für einen kategorischen Abgrenzungskurs gegenüber autokratischen Staaten zu gewinnen sind. Dies gilt u. a. für Staaten wie Indien, die sich durch eine fortgesetzte Zusammenarbeit beispielsweise mit Russland wirtschaftliche Vorteile erhoffen. Daneben sollte auch die abwartend-reservierte Haltung von wichtigen Staaten der Dritten Welt (Beispiel Südafrika) nicht unterschätzt werden, die sich in der Vergangenheit von den Industriestaaten nicht hinreichend wahrgenommen und wertgeschätzt gesehen haben, jetzt jedoch mit der Forderung konfrontiert werden, sich auf die Seite der entwickelten westlichen Welt zu schlagen, gegen Russland und China Stellung zu beziehen und diese Staaten zu sanktionieren, was mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für sie selbst verbunden wäre.

Eine nicht völlig unvorhersehbare „Zeitenwende“

Warum der vorstehende Erklärungsaufwand und umfangreiche historische Diskurs? Wir wissen doch, dass wir uns auf eine neue Weltordnung oder -unordnung, auf neue große Gefahren für den Frieden, Sicherheit und unsere Werte einstellen müssen. Aber die von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene Zeitenwende war kein völlig unvorhergesehener Einschnitt. Der Beginn des Kriegs in der Ukraine mag für viele eine Art Wendepunkt gewesen sein. Er ist aber auch Teil eines Prozesses, der eine Vorgeschichte hat, jetzt allerdings mit beschleunigter Dynamik abläuft.

Jetzt gilt es, unsere Freiheit und Werte zu verteidigen und hierfür durch Gestaltung einer wehrhaften Demokratie und eine aktive Politik im Bündnis und der EU wichtige Voraussetzungen zu schaffen. Dabei dürfen die Realitäten und sich daraus ergebende politischen Zwänge nicht ignoriert werden.

Wir stehen im Verhältnis nicht nur zu Russland in einer neuen, verschärften Phase der Konfrontation, vor einem Kalten Krieg 2.0. Dieser ist zwar in vieler Hinsicht mit dem alten Kalten Krieg nach dem Zweiten Weltkrieg nicht vergleichbar. Dennoch sollten wir bei der Gestaltung der jetzt kritischen Übergangsphase zu einer hoffentlich wieder stabileren, berechenbareren Weltordnung aus der jüngsten Geschichte und den gemachten Erfahrungen Lehren ziehen. Es ist jetzt nicht die Zeit von Überheblichkeit, die in mancher Hinsicht den Westen über lange Jahre nach Ende der Teilung Europas und insbesondere nach der Jahrtausendwende geprägt hat.

Die Komplexität der sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordert komplexe Antworten

Die Komplexität der augenblicklichen internationalen Lage bedingt eine vielschichtige außenpolitische Gestaltungsagenda. Dabei muss die Verhinderung eines großen Krieges, der mit möglicherweise existenzielle Gefahren für die gesamte Menschheit verbunden sein könnte, im Zentrum stehen.

Eskalationsrisiken müssen angegangen werden und dürfen – wie leider aktuell in Verfolg eines von vielen vertretenen gesinnungsethischen Politikansatzes zum Ukrainekrieg – nicht abgetan oder ignoriert werden. Folgende Aufgaben könnten im Vordergrund stehen:

  •     Eine gesicherte Verteidigungsfähigkeit ist Grundlage für die zu verfolgende Politik. Dies macht eine nachhaltige Beseitigung der Ausrüstungs- und Fähigkeitsdefizite der Bundeswehr besonders dringlich. Die hierzu bisher ergriffenen Maßnahmen – insbesondere das Sondervermögen über 100 Milliarden Euro – dürften hierfür nicht ausreichen. Auch dürfen jetzt Fragen wie nach der Wiederbelebung einer Dienstpflicht nicht tabuisiert werden.
  •     Im Rahmen der Nato muss eine effektive multinationale Vorneverteidigung an der Grenze zu Russland (ggf. nach dem Vorbild des vergangenen Kalten Kriegs) organisiert werden, um von einem Angriff oder einem „Überschwappen“ auf das Bündnisgebiet wirksam und nachhaltig abschrecken zu können.
  •     Angesichts künftiger Unwägbarkeiten in den USA und daraus folgender Auswirkungen auf die transatlantischen Beziehungen, aber auch mit Blick auf eine Verschärfung der künftig die Weltordnung charakterisierenden multipolaren Rivalität insbesondere zwischen den Großmächten sollte die EU ihre Selbstbehauptungskräfte stärken und auch militärisch eine strategische Autonomie (auch unter Einschluss eines nuklearen Abschreckungsdispositivs) anstreben.
  •     Der Wettbewerb und die Rivalität unter den Großmächten bedürfen eines geschickten Managements mit Augenmaß. Eine einseitige, die Rivalität verstärkende Konfrontationsstellung zwischen Autokratien und Demokratien ist ebenso wie die Ausgrenzung einzelner Staaten zu vermeiden. Dabei sollten die gemeinsamen Interessen und Herausforderungen wie die Bewältigung des Klimawandels eine wichtige Richtschnur bilden.
  •     Trotz aktuell wenig günstiger Aussichten sollte alles daran gesetzt werden, so schnell wie möglich den Krieg in der Ukraine durch einen Interessenausgleich zu beenden, ohne dass dadurch falsche Präzedenzen geschaffen werden. Letzteres bedeutet, dass der russische Aggressor nicht für den von ihm angezettelten Angriffskrieg belohnt werden darf. Angesichts der großen Eskalationsrisiken und zu erwartender hoher Opferzahlen bei einer langandauernden kriegerischen Auseinandersetzung kommt insbesondere den USA eine besondere Bedeutung zu, entschieden auf eine diplomatische Lösung zu drängen, die dem bisherigen Setzen beider Seiten auf einen Siegfrieden durch für alle bittere Kompromisse ein Ende setzt.
  •     Angesichts der Aussicht auf einen (nach erfolgter „Abräumung“ des bisherigen rüstungskontrollpolitischen Besitzstandes) weitgehend unregulierten neuen Kalten Krieg sollte – trotz der kurzfristig nicht zu überwindenden Gegensätze – der Dialog zwischen den Großmächten wieder aufgenommen und die Rüstungskontrolle wiederbelebt werden. Dies ist nicht nur zur Stabilisierung der militärischen Konfrontation und der Vermeidung von Fehlkalkulationen erforderlich. Durch rüstungskontrollpolitische Maßnahmen ließen sich auch ein neues Wettrüsten und überschießende Verteidigungsausgaben verhindern und so Mittel für die gemeinsam zu bewältigenden Menschheitsherausforderungen (Stichworte: Klimawandel, Gesundheitsvorsorge und Bewahrung der gemeinsamen Lebensgrundlagen) freisetzen.
  •     Die Bemühungen zum Ausbau regelbasierter Ordnungsrahmen sollten auf globaler wie regionaler Ebene mit Nachdruck (und ohne Illusionen) fortgesetzt werden. Dabei ist auch die Zusammenarbeit unter den durch das UN-System privilegierten P5-Staaten (USA, China, Russland, Frankreich, Großbritannien) im Interesse einer Einhegung ihrer Rivalität zu fördern. Diese fünf nach dem Atomwaffensperrvertrag anerkannten Nuklearwaffenstaaten haben gemeinsame Interessen bei der Nichtverbreitung. Kurzfristig wird es beispielsweise darum gehen, das Regime des Atomwaffensperrvertrags trotz fehlender Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung zu bewahren und das Atomabkommen mit dem Iran, von dem sich 2018 die USA zurückgezogen haben, wiederzubeleben.
  •     Im Interesse von Frieden und Stabilität bedürfen von den Großmächten erklärte sogenannte rote Linien besondere Aufmerksamkeit. Wie im vergangenen Kalten Krieg sollte auf eine kurzfristige Veränderung zentraler roten Linien realpolitisch angesichts der Gefahr aus dem Ruder laufender Eskalationsrisiken verzichtet werden. Die Nato sollte deshalb beispielsweise auf eine Forcierung des Erweiterungsprozesses und die Aufnahme der Ukraine und von Kaukasus-Staaten verzichten; auch die EU sollte auf Symbolpolitik verzichten und davon absehen, die Perspektive einer Aufnahme der Ukraine prominent in den Mittelpunkt zu stellen.
  •     Die Globalisierung sollte nicht grundlegend infrage gestellt werden. Vermutlich ist dies angesichts des erreichten Stands wirtschaftlicher Verflechtung ohnehin kaum möglich. Für von einem funktionierenden Welthandel abhängige Staaten wie Deutschland hätte dies zudem nicht absehbare Wohlstandsverluste zur Folge; zudem bleibt entgegen gegenteiligen Unkenrufen richtig, dass Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit stabilitäts- und verständigungsfördernde Wirkung entfalten. Unbeschadet dessen gilt es, einseitige Abhängigkeiten im Interesse der Vermeidung von Erpressbarkeit abzubauen (allerdings fraglich, ob dies in allen Fällen gelingen wird).
  •     Angesichts der neuen Großmächterivalität wird auch die Konkurrenz um die Zustimmung und Unterstützung von wichtigen Staaten in der Dritten Welt wachsen. Der Westen ist gefordert, dem durch eine kluge Einbindung dieser Staaten wie auch durch wirtschaftliche Anreize und Investitionen gerecht zu werden.

Die vorstehende Liste mag wie eine Aufzählung wohlfeiler, frommer Wünschen klingen. Und sie ist es in gewisser Weise auch. Die genannten Punkte bedürfen der Umsetzung durch konkrete Politik. Ihre Umsetzung mag kurzfristig wenig realistisch erscheinen; dennoch bietet die Auflistung ein Raster für die zu bewältigenden Herausforderungen.

Deutschland sollte sich die Gefahren bewusst machen, die im aktuellen Umwälzungsprozess der Weltordnung liegen. Sicherlich sind die ihm innewohnenden Risiken nicht völlig beherrschbar. Dennoch erfordern sie entschiedenes Handeln. Dabei ist vielfach das Beschreiten neuer Wege erforderlich; aber auch die Lehren des vergangenen Kalten Kriegs sollten nicht außer Acht gelassen werden. Markige Worte allein reichen ebenso wenig wie die Betonung der Notwenigkeit gemeinsamen Handelns. Die Gestaltung einer stabilen Weltordnung erfordert Führung in die richtige Richtung. Führung erfordert einen wertegeleiteten Kompass, aber auch einen ausgeprägten und klaren Sinn für Realpolitik.