„Die Stadt Eisenach wollte Proteste nicht zulassen, bei denen Höcke als Faschist bezeichnet wird. Einem Gericht zufolge ist das aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Verwaltungsgericht Meinigen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Die Antragsteller haben dem Gericht zufolge „in ausreichendem Umfang glaubhaft“ gemacht, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist“, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht. Das berichten unter anderem Spiegel Online und die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Hintergrund ist eine Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung mit dem Kundgebungsthema „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke“, die die Stadt Eisenach verboten hatte. Sie hatte zuvor zur Auflage gemacht, dass „die Bezeichnung Faschist“ für Höcke „im Rahmen der Versammlung untersagt“ sei. Die von der Stadt Eisenach angeführte strafrechtliche Relevanz des Begriffs als Beleidigung sah das Verwaltungsgericht Meiningen ebenso nicht wie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, dass es um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehe, bei der „die Auseinandersetzung in der Sache (…) im Vordergrund steht“. Der Schutz der freien Meinungsäußerung überwiege demnach der Möglichkeit, dass die Bezeichnung „Faschist“ ehrverletzenden Charakter haben könne.
Die Initiatoren beriefen sich vor Gericht auf ihr Grundrecht der Meinungsfreiheit und begründeten ausführlich, warum es sich bei der Bezeichnung Höckes als Faschist um ein zulässiges Werturteil handele. Dazu hatten die Antragsteller zahlreiche Zitatstellen aus einem Höcke-Buch sowie Presseberichte über den AfD-Politiker vorgelegt.
Höcke tritt bei den Landtagswahlen am 27. Oktober in Thüringen als Spitzenkandidat der AfD an. Der Politiker ist Wortführer des rechtsnationalen AfD-„Flügels“ und fällt immer wieder mit völkischen und fremdenfeindlichen Äußerungen auf. Unter anderem bezeichnete er das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schande“ und rief zu einer 180-Grad-Wende in der Erinnerungspolitik auf.“ 28. September 2019, Quelle: ZEIT ONLINE
Björn Höcke darf als Faschist bezeichnet werden Urteil VG Meiningen 2019
Björn Höcke – der Volksempfänger – „Nie zweimal in denselben Fluss“ – Rezension des Höcke_Buches ZEIT Ausgabe 4_2019