Blätter für deutsche und internationale Politik November 2023 : Für ein Verbot der AfD – zum Schutz der Demokratie von Klaus Ferdinand Gärditz
In den Blättern für deutsche und internationale Politik Ausgabe September 2023 plädierte »Blätter«-Redakteur Albrecht von Lucke gegen ein Verbot der AfD. Die gegenteilige Ansicht vertritt der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Universität Bonn)
AFD: Das denkt Deutschland über ein Verbot der Partei! I Civey Analyse WELT Nachrichtensender 127.522 Aufrufe 06.01.2024 DEUTSCHLAND
AFD: Das denkt Deutschland über ein Verbot der Partei! I Civey Analyse Es ist ein heikler Fall. Kann man eine Partei juristisch ausbremsen, die in Umfragen bundesweit ein Fünftel der Wähler anzieht? Eine Partei, die in diesem Jahr in Ostdeutschland auf Wahlerfolge zusteuert und ihre politische Konkurrenz ratlos lässt? Die Debatte über ein Verbot der AfD ist in vollem Gange, begründet mit extremistischen Tendenzen in der Rechtsaußenpartei. Aber auch die Befürworter wissen, dass die rechtlichen Hürden für ein Verbot hoch und die politischen Risiken erheblich sind. Warum steht überhaupt ein AfD-Verbot zur Debatte? Die 2013 gegründete AfD wird inzwischen in drei Bundesländern vom jeweiligen Verfassungsschutz als «gesichert rechtsextremistisch» bewertet. Bundesweit gilt sie als «Verdachtsfall».
Debatte um die AfD: Verbieten oder inhaltlich bekämpfen? | WDR Aktuelle Stunde WDR aktuell 113.184 Aufrufe 04.01.2024 #WDRaktuell #Nachrichten
Die Landesverbände der AfD in Sachsen-Anhalt und Thüringen werden vom Verfassungsschutz schon länger als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Seit Dezember auch der AfD-Landesverband in Sachsen. Seitdem wird wieder häufiger über ein Verbot der Partei diskutiert. Möglich wäre das vielleicht: Laut Artikel 21 des Grundgesetzes kann das Bundesverfassungsgericht z. B. verfassungswidrige Parteien verbieten. Verfassungsrechtler sind sich allerdings uneinig, ob ein Verbotsverfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), warnt vor einem Verbot der AfD: „Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr“, sagte Schneider der Süddeutschen Zeitung. „Und das selbst von Leuten, die gar keine AfD-Sympathisanten oder -Wähler sind.“ Damit widerspricht er SPD-Chefin Saskia Esken, die sich zuvor für eine regelmäßige Prüfung eines AfD-Verbots ausgesprochen hatte.
AFD: Jetzt fordern führende SPD-Politiker ein Verbotsverfahren WELT Nachrichtensender 154.690 Aufrufe 04.01.2024 #weltnachrichtensender #afd #spd
AFD: Nach dem Umfrage-Hammer! Jetzt fordern führende SPD-Politiker ein Verbotsverfahren Die sächsische Sozialministerin und SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl, Petra Köpping, hat sich für die Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. «Wir sollten die Chancen eines AfD-Verbots regelmäßig prüfen», sagte Köpping dem «Spiegel» und stellte sich damit an die Seite der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken. Das NPD-Verbotsverfahren sei gescheitert, weil die Partei nur auf geringe Wahlergebnisse gekommen sei und damit keine Gefahr darstellte. «Das sehe ich bei der AfD anders», argumentierte Köpping. «Die AfD ist stark, sie ist eine Gefahr für die Demokratie.» Esken hatte sich für eine regelmäßige Prüfung eines AfD-Verbots ausgesprochen. Ihr Parteifreund Carsten Schneider, Ostbeauftragter der Bundesregierung, warnte dagegen davor. Ein solches Verfahren hätte kaum Chancen und würde die Solidarisierung mit der AfD verstärken. Auch Köpping schränkte ein, man müsse nicht ohne Wenn und Aber ein Verbotsverfahren anstreben, «denn ein Scheitern wäre fatal für das gesellschaftliche Klima». Die Stärke der AfD in Sachsen, sei nicht neu, sagte Köpping. «In der Corona-Pandemie gab es massive Kampagnen: gegen das Impfen, gegen die Schutzmaßnahmen. Dieser heftige Populismus zerfrisst die Demokratie.» Die demokratischen Parteien müssten dagegenhalten, «auch die Union», mahnte Köpping.
Das schärfste Schwert des Rechtsstaats Stand: 05.01.2024 16:22 Uhr
Einige Politiker debattieren über einen Verbotsantrag gegen die AfD. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil 2017 grundlegend herausgearbeitet. Die Hürden sind hoch.
Petition: Prüft ein AfD-Verbot
Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden.
Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker, darunter auch wir vom „Volksverpetzer“, haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise.
Eines der Werkzeuge einer wehrhaften Demokratie ist das Parteienverbot. Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten, so wie das in der Vergangenheit mit einer Nachfolgeorganisation der NSDAP oder der kommunistischen KPD geschehen ist.
Wenn es wie bei der Alternative für Deutschland viele Anzeichen für einen Mangel an Verfassungstreue gibt, dann sollte das offiziell vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Das Verfassungsgericht entscheidet dann, ob ggf. ein Parteiverbot oder ein milderes, geeignetes Mittel ausgesprochen werden kann. Mildere Mittel könnten sein: der Entzug der Parteienfinanzierung oder das Verbot einzelner, gesicherter rechtsextremer Landesverbände wie z.B. der von Björn Höcke in Thüringen.
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Man muss nicht ein Verbot der AfD befürworten, um diese Petition zu unterstützen. Jeder, der die Demokratie wertschätzt, sollte sich dafür einsetzen, alle demokratischen Mittel zu ihrer Verteidigung in Erwägung zu ziehen. Auch Bundespräsident Steinmeier hat jüngst darauf hingewiesen: „Eine Demokratie muss wehrhaft sein gegenüber ihren Feinden.”
Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden. Eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde Klarheit schaffen. Wenn die Voraussetzungen wirklich nicht erfüllt sein sollten, dann können wir alle erleichtert sein wegen dieser Bestätigung. Falls die AfD wirklich hinter unserer Verfassung steht, sollte sie einer solchen Prüfung gelassen entgegensehen.
Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, dieser Angelegenheit die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken und alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Verfassungstreue der AfD gründlich zu prüfen und ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu starten.
Erstunterzeichner:innen:
- Ruth Moschner TV Moderatorin
- Fabian Grischkat, Moderator, Newsfluencer
- Aljosha, Host QueerEye Germany
- Sebastian 23, Autor
- Hami Nguyen, politische Bildnerin und Autorin
- Milena Glimbovski, Schriftstellerin
- Julius Feldmeier, Schauspieler
- Thelma Buabeng, Schauspielerin
- Nora Tschirner, Schauspielerin
- Jennifer Weist, Musikerin
- Dr. Jan Skudlarek, Philosoph & Autor
- Bela B, Musiker, “Die Ärzte”
- Enissa Amani, Moderatorin
P.S.: Die ZDF-Sendung „Die Anstalt“ thematisierte das AfD-Verbotsverfahren: Am 10. Oktober 2023 widmete „Die Anstalt“ dem eine ganze Sendung und stellte einen Gerichtsprozess nach, der sich mit einem möglichen AfD-Verbot befasste. Sie zeigten, wie verfassungsfeindlich die AfD ist. Und auch, wie gefährlich eine mögliche Machtergreifung der AfD sein könnte. Falls Ihr die sehr informative Sendung verpasst haben solltet – hier geht es zur Anstalt.