„Von Rosa Luxemburg, Friedrich Ebert und Konrad Adenauer zu Friedrich Naumann, Hanns Seidel und Heinrich Böll: Nach diesen historischen Vorbildern sind sechs Stiftungen benannt – die Parteistiftungen der demokratischen Parteien, die dauerhaft im Bundestag vertreten sind. Diese Stiftungen, auch als parteinahe oder politische Stiftungen bezeichnet, sind zwar rechtlich und formal von ihren Parteien getrennt, inhaltlich und personell aber eng mit ihnen verbunden. Finanziert werden sie zu rund 90 Prozent aus öffentlichen Mitteln.
Parteistiftungen sind zentrale Pfeiler der politischen Bildung, der Studien- und Forschungsförderung und der Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen im In- und Ausland. Darüber hinaus dienen sie den Parteien als „Think Tanks“ und Berater*innen sowie als „Gedächtnis“ – sie verwalten die Parteiarchive und forschen. So leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Demokratie in der Bundesrepublik.
Mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), der Parteistiftung der extrem rechten AfD, ist eine neue Akteurin dazu gekommen: Erstmals erhebt eine demokratie-feindliche politische Stiftung Anspruch auf Geld aus dem Bundeshaushalt. Mit dieser Stiftung will die AfD viele Millionen Euro in die rechte und rechtsextreme Bewegung lenken.
„Nazi-Erika“, so beschreibt Mohamed Amjahid in der taz die Vorsitzende der DES, Erika Steinbach. Sie hetzte gegen Walter Lübcke und verbreitete Neonazi-Videos, die Ehe für alle nannte sie „eine Hintertür für Pädophileninteressen“ und Kinder von AfD-Mitgliedern „die neuen Judenkinder“. Auch Kuratoriumsmitglieder der DES sind bestens mit der extremen Rechten vernetzt oder selbst in der rechtsextremen Bewegung aktiv.
Trotzdem könnte die neue Bundesregierung der DES in Kürze Millionen Euro bewilligen. Denn die AfD ist ein zweites Mal in den Bundestag eingezogen. Stiftungen von Parteien, die länger im Bundestag vertreten sind, erhalten einen Großteil ihrer Mittel nach einer Art „Gewohnheitsrecht“ aus dem Bundeshaushalt – insgesamt waren das 2020 550 Millionen Euro.
Obwohl es um viel Geld geht, gibt es kein Gesetz, das die Finanzierung der parteinahen Stiftungen aus Bundesmitteln regelt. Stattdessen bekommen sie nach einer Art „Gewohnheitsrecht“ Geld aus dem Bundeshaushalt – und dürfen weitgehend selbst entscheiden, wie sie es einsetzen.
Begründet wird das mit der Verpflichtung des Staates, die politische Bildung zu fördern. Doch jetzt will die rechte AfD ein Stück vom Kuchen – für eine Stiftung, die statt demokratischer Bildung die rechte Szene fördern will. Damit ist klar: Ein Stiftungsgesetz ist dringend nötig. Und es muss klar festlegen, dass nur Stiftungen demokratischer, die Vielfalt unserer Gesellschaft achtender Parteien Steuergeld erhalten.
Mit der DES würde eine Schlüsselorganisation der Rechten staatlich finanziert und groß gemacht. Denn Stiftungen sind wichtige Akteurinnen in der politischen Bildung – im Falle der DES wäre das politische Bildung mit rechten und rechtsextremen Inhalten, aus Steuergeldern finanziert. Auch in Forschungsförderung, zivilgesellschaftliche Projekte und Vernetzung fließt dann Geld. Zu erwarten hätten wir antisemitische, rassistische, nationalistische und völkische Pseudo-Wissenschaft – und im ganzen Land den Ausbau rechter Strukturen durch die Förderung rechter Netzwerke und Organisationen.
Die große Gefahr, die von der DES ausgeht, ist daher eine dreifache: Mit ihr werden Diskurse und politische Einstellungen weiter nach rechts verschoben, rechtes Geschwurbel wird wissenschaftlich verpackt und die Rechte in ganz Deutschland kann ihre Organisationsstrukturen und Netzwerke massiv ausbauen. Und das alles mit unserem Geld.“
„Kein Geld für die AfD“, Kampagnen-Webseite der Bildungsstätte Anne Frank