Die Einrichtung eines
Klima-Sachverständigenrats ist im
novellierten Klimaschutzgesetz [PDF] verankert, das der Landtag im Oktober 2021 beschlossen hat.
Im Dezember 2021 hat das Kabinett sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die erste Berufungsperiode (fünf Jahre) berufen.
Das unabhängige wissenschaftliche Gremium berät die Landesregierung und den Landtag sektorübergreifend in den Bereichen
Klimaschutz und
Klimawandelanpassung.
Zu den zentralen Aufgaben des Klima-Sachverständigenrats gehört es, die
Klimaschutzmaßnahmen des Landes zu bewerten und Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele einzubringen.
Für die erste Berufungsperiode (fünf Jahre) wurden folgende sechs Mitglieder durch das Kabinett berufen:
Maike Schmidt, Wirtschaftsingenieurin, Leiterin Fachgebiet Systemanalyse am Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Seit 29.03.2022 Vorsitzende des Rates.
Prof. Dr. Dirk Schindler, Forstwissenschaftler und Professor am Lehrstuhl für Meteorologie und Klimatologie des Instituts für Geo- und Umweltnaturwissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 27.06.2022 stellvertretenden Vorsitzender des Rates.
Prof. Dr. Almut Arneth, Helmholtz-Professur am Institut für Meteorologie und Klimaforschung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Sven Kesselring, Studiendekan Sustainable Mobilities an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Prof. Dr. Sabine Löbbe, Professorin für Energiewirtschaft und Energiemärkte an der Hochschule Reutlingen
Dr. Martin Pehnt, Physiker und wissenschaftlicher Geschäftsführer des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH