„Immer wieder führen Spenden an Parteien zu Skandalen, es gibt enge Verbindungen der Parteien zu Unternehmen, manchmal sogar Korruptionsfälle. Einer der Hauptgründe: Die Finanzen der Parteien sind viel zu undurchsichtig, bislang müssen nur Spenden offengelegt werden.
abgeordnetenwatch.de hat nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, denn im Grundgesetz-Artikel 21 (1) heißt es:
Die Parteien […] müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Doch es gibt einzig einen jährlichen sog. Rechenschaftsbericht – der schafft aber viel zu wenig Transparenz! Und: Ob oder wie geprüft wird, dass Angaben auch korrekt sind, darf die Öffentlichkeit überhaupt nicht erfahren. Das finden wir falsch und nicht verfassungsgemäß. Darauf zielt auch unsere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Bis Karlsruhe eine Entscheidung trifft, kann es allerdings Jahre dauern. Aber, es gibt einen Weg dieses langwierige Verfahren abzukürzen: Denn die Politik kann schon morgen für volle Transparenz bei den Parteifinanzen sorgen.