Quelle: Fokus – Montag, 27.04.2020
Gastbeitrag von Gabor Steingart
SPD und Linkspartei machen sich Gedanken über die Finanzierung der gewaltigen Ausgaben. Gedanken, die da ansetzen, wo das Denken der politischen Linke klassischerweise ansetzt: beim Portemonnaie der Vermögenden. Genau das tat einst auch ein Vater der Union.
Im Bundestag zirkuliert ein am 9. April vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vorgelegtes Papier: Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona_Pandemie Gutachten Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag April 2020
In Auftrag gegeben wurde es vom stellvertretenden Vorsitzenden und finanzpolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, dem Deutsch-Italiener Fabio De Masi.
Die Deutsche Presseagentur hat mit einer irreführenden Überschrift – mutmaßlich aus Versehen – die politische Debatte um das Papier verhindert: „Gutachten: Zweifel an Zulässigkeit von Vermögensabgabe wegen Corona“, lautete die Überschrift, die zahlreiche Medien, darunter auch „Der Spiegel“ und das Fachportal „Finanzen.net“, genau so veröffentlichten.
Vermögensabgabe könnte direkt ins Depot der Reichen führen
In Wahrheit allerdings erfährt man bei genauer Lektüre des Gutachtens, dass die Wissenschaftler den Befürwortern einer Vermögensabgabe juristische Brücken bauen, die direkt in die Depots der Reichen führen könnten. So heißt es da:
- „Dadurch, dass die Vermögensabgabe im Grundgesetz in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich normiert wurde, ist sie grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig.“
- „Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. Allerdings ist es zulässig, diese einmalige Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen, wie es etwa bei den Lastenausgleichsabgaben im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von 1952 praktiziert wurde.“
In Teilen der Merkel-CDU wird die juristische Debatte nicht gänzlich ohne Sympathie verfolgt. Man weiß ja: Die Finanzierung der kostspieligen Corona-Subventions-Orgie, um das Wort der Kanzlerin aufzugreifen, wird das nächste große Thema der deutschen Innenpolitik. Mit einer Vermögensabgabe könnte man sich am Wahltag die Loyalität der sozialdemokratischen Wählermilieus sichern.
Megareiche opfern, Fabrikarbeiter gewinnen – das tat ein Vater der Union
Die politische Gleichung geht so: Man verliert die Familien Albrecht, Klatten und Otto – und gewinnt die Fabrikarbeiter.
Die Blaupause für einen solchen Substanzeingriff haben nicht Karl Marx oder Oskar Lafontaine geliefert, sondern der ehemalige Finanzminister Matthias Erzberger. Der Zentrumspolitiker – der also der direkten Vorgängerin der CDU angehörte – setzte das Reichsnotopfer nach dem für Deutschland verlorenen 1. Weltkrieg durch.
Erzberger wollte „soziale Befriedung der Nation“
Das Notopfer war in der Weimarer Republik eine Vermögensabgabe, die infolge der staatlichen Finanznot nach dem Weltkrieg in den Jahren 1919 bis 1922 erhoben wurde. Progressiv besteuert wurden Sach- und Realvermögen wie Bargeld, Bankguthaben, Forderungen, Wertpapiere, Aktien, Anleihen, Immobilien und Maschinen. Die Steuersätze starteten bei 10 Prozent und stiegen bis 65 Prozent für Vermögen über sieben Millionen Mark an.
Erzberger begründete den Eingriff eines konservativen Politikers in die Vermögenswerte mit der sozialen Befriedung der Nation:
- „Der große Steuersouverän der Zukunft kann nur das einige Deutsche Reich sein.“
- „Gerechtigkeit im gesamten Steuerwesen zu schaffen ist mein oberstes Ziel. Ein guter Finanzminister ist der beste Sozialisierungsminister.“
Zweite Vermögenssteuer wurde erst 1995 wieder abgeschafft
Im Jahr 1922 wurde diese Vermögenssteuer wieder abgeschafft – zugunsten einer Vermögenssteuer, die dann Hitler-Diktatur, Zweiten Weltkrieg, Neuanfang, DDR-Zusammenbruch und Wiedervereinigung überlebte. Erst 1995 wurde der Eingriff in bereits versteuerte Vermögenswerte vom Bundesverfassungsgericht wieder abgeschafft.
Den Namen Matthias Erzberger hält man im Finanzministerium bis heute in Ehren. Der größte Sitzungssaal ist nach dem Erfinder der Vermögensabgabe benannt.