Millionen Betriebsrentner müssen zweimal Sozialbeiträge zahlen. Viele Betroffene fühlen sich betrogen – weil sie gar keine betriebliche Altersvorsorge vereinbart hatten.
Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten schätzt, dass mindestens 6,3 Millionen Menschen unter die sogenannte Doppelverbeitragung fallen. In dem 2015 gegründeten Verein haben sich mehr als 2.000 Betroffene organisiert, die zwischen 1974 und 2004 eine Direktversicherung abgeschlossen hatten und dafür nach heutiger Rechtsprechung von den Krankenkassen zur Kasse gebeten werden, obwohl sie aus ihrem Nettogehalt in diese Anlageverträge einzahlten.
Das Problem an diesen Verträgen ist: Sie wurden über die Arbeitgeber abgeschlossen – oft weil es technisch gar nicht anders möglich war. Also war der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Allein dieser Umstand reicht aus, um ein Anlageprodukt als Betriebsrente zu deklarieren. Für Betriebsrenten werden seit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) im Jahr 2004 Sozialabgaben fällig – und zwar in vollem Umfang, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen. So entschied es das Bundessozialgericht (BSG) in einem 2004 gefällten und 2008 bestätigten Urteil (Az.: B 12 KR 6/08 R).
Viele Betroffene fühlen sich ungerecht behandelt: Sie hätten ihre Versicherungen unter anderen rechtlichen Voraussetzungen abgeschlossen: „Wir gingen davon aus, dass wir keine Sozialbeiträge zahlen müssen. Genau aus diesem Grund haben wir ja Direktversicherungen und keine Betriebsrenten abgeschlossen“, sagt Gerhard Kieseheuer, der Vorsitzende des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten. Der Verein fordert, dass die Beitragspflicht abgeschafft werden soll – und die bereits gezahlten Beiträge erstattet werden müssen.
Für ihre Forderungen finden die Ruheständler derzeit jedoch wenig Verständnis. Gerade erst hat Bundeskanzlerin Angela Merkel den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) zur Abschaffung der Doppelverbeitragung eine klare Absage erteilt. Spahn hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom 1. Januar 2020 an die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten halbieren würde. Ein Großteil der Finanzierungslücke in den gesetzlichen Kassen, immerhin drei Milliarden Euro, sollte nach Spahns Vorschlag vor allem aus Steuermitteln finanziert werden. Doch nicht nur Finanzminister Olaf Scholz (SPD) lehnte das ab, auch die Kanzlerin findet das viel zu teuer und verweist auf den Koalitionsvertrag: Dort ist von einer Beitragsentlastung für Betriebsrentnerinnen und -rentner nichts vereinbart.
Kieseheuer und seine Mitstreiter sind darüber wütend. Könnte sich Spahn doch noch durchsetzen, würden auch die mehr als sechs Millionen echten Betriebsrentner profitieren. Die meisten von ihnen aber wussten, dass sie Beiträge, auch doppelte, bei Renteneintritt entrichten müssten. Und die meisten von ihnen haben in ihre Betriebsrenten gerade eben nicht aus Nettolöhnen eingezahlt. Die Sache ist aber noch etwas komplexer, denn es gibt auch Betriebsrentnerinnen und angehende Betriebsrentner (denn viele Verträge laufen noch), die von der vollen Beitragslast kalt erwischt wurden.
Vom halben Beitrag würden viele echte Betriebsrentner profitieren
Zwar waren Betriebsrenten schon seit 1982 beitragspflichtig – lange Zeit gab es aber nur Modelle, an denen sich die Arbeitgeber finanziell beteiligten. Das änderte sich im Jahr 2002: Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) wurde eine vermeintlich steuerbegünstigte und angeblich beitragsfreie Form der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt, nämlich die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts vor Steuern und Sozialabgaben. So wollte die Politik eine betriebliche Altersvorsorge auch für jene ermöglichen, die in Unternehmen arbeiteten, in denen es keine Betriebsrente und finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber gab.
Eine solche Bruttoentgeltumwandlung gibt es bis heute in vielen Firmen. Dabei steckt der Arbeitgeber einen Teil des Bruttolohns in eine Direktversicherung oder einen Fonds und spart sich auf diese Weise Sozialabgaben. Weil diese Form der Altersvorsorge besonders gefördert ist, sparen auch die Beschäftigten zunächst Steuern und Sozialabgaben, müssen aber mit Renteneintritt sowohl den vollen Kranken- und Pflegekassenbeitrag bezahlen als auch Steuern, sofern die Rente höher als 155 Euro im Monat ist. Wird das Geld auf einen Schlag als Kapitalabfindung ausgezahlt, werden die Beiträge für zehn Jahre monatlich fällig.
Bis 2004 aber gab es eine Umgehungsmöglichkeit: Wurde die Kapitalabfindung noch vor Rentenbeginn als Einmalzahlung vereinbart, blieb sie beitragsfrei. Bei vielen Produkten konnten Versicherte daher wählen, ob sie sich die ganze Summe kurz vor Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen wollten. Das GMG sollte diese Umgehungsmöglichkeit schließen.
Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten findet das grundsätzlich richtig. „Wer durch eine Bruttoentgeltumwandlung einzahlt, führt keine Sozialbeiträge ab. Es ist völlig klar, dass diese bezahlt werden müssen“, sagt Kieseheuer. „Wer aber von seinem Nettolohn eingezahlt hat – oder das noch tut, denn viele Verträge dürften unserer Einschätzung nach noch bis zum Jahr 2038 laufen –, der wird im Alter doppelt zur Kasse gebeten. Das muss enden, sofort“, fordert der Vereinsvorsitzende.
Rückabwicklung gilt als unwahrscheinlich
Eine komplette Rückabwicklung der Regelung – also auch eine Rückzahlung aller seit 2004 gezahlten Arbeitgeberbeiträge – würde bis zu 40 Milliarden Euro kosten, hat das Bundesgesundheitsministerium ausgerechnet. Die Direktversicherungsgeschädigten halten die Summe für viel zu hoch. „Um auf diese Höhe zu kommen, muss man auch die Beiträge der echten Betriebsrentnerinnen und -rentner heranziehen. Das ist aber falsch, denn ihre Beiträge sind aus unserer Sicht gar nicht strittig“, sagt Kieseheuer. Der Verein hat daher ein eigenes Gutachten erstellen lassen und kommt auf zehn Milliarden Euro.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält es für unwahrscheinlich, dass so eine Rückabwicklung kommen könnte. Im Moment sei diese Forderung wenig anschlussfähig. „Die sogenannte Doppelverbeitragung ist im Gegensatz zur Doppelbesteuerung verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden, weil diesbezügliche Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht wiederholt nicht zur Entscheidung angenommen wurden“, erklärt Markus Hofmann, Abteilungsleiter Sozialpolitik.
Die Gewerkschaften setzen sich dennoch für die Senkung der Abgabenlast für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner ein. Sie wollen so die betriebliche Altersvorsorge insgesamt stärken. „Für viele Menschen, insbesondere mit niedrigen Löhnen, ist diese Säule der Altersvorsorge sonst wenig attraktiv, weil die hohe Beitragslast die Rendite ihrer Betriebsrente erheblich schmälert“, sagt Hofmann. Problematisch sei in der Regel auch, dass durch die Bruttoentgeltumwandlung die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sinken. Zuletzt war 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten, wonach der Arbeitgeber bei der neu eingeführten Zielrente einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent gewähren muss, wenn er durch eine Bruttoentgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialabgaben spart. Diese Regelung war eine Forderung der Gewerkschaften, die so auch erreichen wollten, dass die Beschäftigten nicht allein auf den Kosten für ihre Betriebsrente sitzen bleiben.
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