Waffenexporte nach Saudi-Arabien
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Deutscher Bundestag – 35.485 Aufrufe 18.10.2022
Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, soll der sogenannte Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Den dazu vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs“ hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, in erster Lesung beraten. Nach der knapp halbstündiger Debatte wurde die Vorlage in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.