„2040 – Wir retten die Welt“ – neuer Film von Damon Garmeau (Kinostart 7.11.19)

„Der australische TV- und Filmschauspieler Damon Gameau kann nicht anders, als seine Filme zu einem verdaulichen Smoothie aus Reiseimpressionen, positiver Aufklärung und Selfie-Show zu mixen. In »Voll verzuckert« präsentierte er sich selbst als Testimonial für die Dickmacher-Konsequenzen des industriell gesteuerten Zuckerkonsums, sein neuer Film »2040 – Wir retten die Welt« triggert mit unverfrorener Spielfreude das Bedürfnis, Greta Thunbergs »How dare you?« durch unmittelbar einleuchtende praktische Modelle zur ökologischen Rettung der Welt zu ergänzen.

Gameau zeigt Luftbilder von verstopften Straßen, um den realen Wahnsinn des Autozeitalters zu illustrieren, die politischen Widerstände gegen »disruptive Technologien«, die das herkömmliche System zerstörerischer Ressourcenverschleuderung ablösen, sind nicht sein Thema. Er appelliert an das Wirgefühl, will »proaktiv« eine »Vision kreieren«, wie die Welt 2040 aussehen könnte, wenn die Strategien der Pioniere, die er besucht, in großem Maßstab realisiert werden würden.“

Mehr zum Film: Filmkritik auf epd Film

Gemeinnützigkeit aberkannt – nach attac und Campact jetzt VVN-BdA – Wer ist die nächste Initiative/Gruppierung?

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 130 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/die-allianz/ , um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.

Ende Oktober 2019 hat die Kampagnen-Organisation Campact den Status einer gemeinnützigen Organisation verloren. Durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit darf Campact keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen, auch Mitgliedsbeiträge sind nicht mehr steuerlich absetzbar. Die entsprechende Entscheidung hat das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem Verein nach Prüfung der Jahre 2015 bis 2017 schriftlich mitgeteilt. Campact sei überwiegend „allgemeinpolitisch tätig gewesen und habe Kampagnen zu Themen durchgeführt, die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden“ könnten, begründete das Finanzamt seine Entscheidung. „Auch handelt es sich bei den Kampagnen nicht um politische Bildung. Im Vordergrund stand nicht die Information über politische Prozesse, sondern vielmehr die Einflussnahme auf diese“, hieß es im Steuerbescheid für 2016.

Der Schritt kam nicht überraschend, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) Ende Februar dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt hatte. Der BFH betonte damals ausdrücklich, dass es nicht um die politischen Inhalte von Attac gehe, sondern um die Grundsatzfrage, ob „allgemeinpolitische Tätigkeit“ mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein könne. Das verneinten die Richter, weil dies im Steuerrecht so nicht vorgesehen ist.

Nichtregierungsorganisationen fordern die Politik auf, die förderwürdigen Zwecke zu erweitern.

Der Fall Campact zeige, dass die Sorge Tausender Vereine und Stiftungen seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs berechtigt sei, sagte Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. „Der Bundestag muss zügig Rechtssicherheit schaffen und das gemeinnützige Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit absichern“, so Diefenbach-Trommer.

Am 4. November 2019 hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen. Damit verbunden sind vorerst Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die noch in diesem Jahr fällig werden. Weitere erhebliche Nachforderungen sind zu erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche Belastungen. Damit ist die VVN-BdA in ihrer Existenz bedroht. Im bayerischen Verfassungsschutzbericht wird die VVN-BdA erwähnt. Im Januar 2019 wurden sowohl die Bundesvereinigung mit Sitz in Berlin als auch zahlreiche andere Orts- und Kreisverbände vor allem in Nordrhein-Westfalen und auch der dortige Landesverband von den jeweiligen Finanzämtern angeschrieben. Die Finanzämter erklärten, die Gemeinnützigkeit aufgrund der Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht zu prüfen. Die Vereine antworteten mit gleichlautenden Stellungnahme. Darin wird u.a. darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Bayern die VVN-BdA ledglich als „linksextremistisch beeinflusst“ erwähnt. Der Bundesfinanzhof (BFH) dagegen verlange, dass die betreffende Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht „als extremistische Organisation aufgeführt“ ist, was nur der Fall ist, wenn sie dort ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, nicht aber wenn die Körperschaft nur als Verdachtsfall oder sonst beiläufig Erwähnung findet. Im Schreiben wird auch erwähnt, dass die Aussage des bayerischen Berichts nicht für andere Untergliederungen gelten kann.

Das Finanzamt Berlin handelt  anders, als das Finanzamt Oberhausen-Süd. Dieses hatte der der Landesvereinigung NRW die Gemeinnützigkeit am 22. Oktober gewährt. In beiden Fällen war derselbe Vorwurf erhoben worden.  Während das Finanzamt Oberhausen-Süd der Widerrede der VVN-BdA im Anhörungsverfahren entsprach, beharrt das Berliner Finanzamt darauf, dass „der volle Beweis des Gegenteils, als Widerlegung der „Vermutung als extremistische Organisation“ nicht erbracht worden sei. Das bedeutet, dass die Bewertung durch eine nachgeordnete bayrische Landesbehörde, die laut bayrischem Gerichtshof keine Tatsachenbehauptung darstellt, demnach über das Schicksal einer bundesweit arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisation entscheiden dürfen soll.

Von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründet, ist die VVN-BdA die größte, älteste, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation von Antifaschist/innen Deutschlands. Sie vertritt die Interessen von Verfolgten und Widerstandskämpfern, sowie deren Nachkommen, tritt für Frieden und Völkerverständigung ein und hat gegen große gesellschaftliche Widerstände wesentlich dafür gesorgt, dass die Verbrechen des Nazi-Regimes nicht in Vergessenheit geraten sind, u.a. durch den Einsatz für die Errichtung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten und vielfache Zeitzeugenarbeit. Sie informiert über aktuelle neofaschistische Umtriebe und organisiert den Widerstand in breiten Bündnissen.

Im Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA wird ausgeführt: Zur heutigen Mitteilung, dass das Finanzamt Berlin den Status der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:

„Der Fall der VVN-BdA zeigt erneut Probleme im Recht der Gemeinnützigkeit. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Doch in Paragraph 51 der Abgabenordnung wird die Beweislast umgedreht. Demnach müssen nicht Finanzamt oder Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handelt, sondern die Organisation muss ihre Verfassungstreue beweisen. Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips. Wie soll ein Verein beweisen, dass er verfassungstreu ist außer durch einen Schwur? Der betroffene Verein weiß gar nicht, welche Beweise er widerlegen muss, da der Verfassungsschutz nur seinen Schluss veröffentlicht, aber nicht die Beweisführung. In einem Strafverfahren muss der Staat die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Bei einem Vereinsverbot muss ebenso das Innenministerium gerichtsfest darlegen, warum ein Verein aufgelöst wird. In der Gemeinnützigkeit wird dies umgekehrt. Deshalb fordert die Allianz ‚Rechtssicherheit für politische Willensbildung‘, die formelle Regelung in Paragraph 51 Absatz 3 Satz 2 zu streichen. Sonst sind gemeinnützige Organisationen von der unbewiesenen Einschätzung eines beliebigen Amtes für Verfassungsschutz abhängig.“

Das Attac-Urteil wirkt auch auf kleine Vereine: Das örtliche Finanzamt hat dem soziokulturellen Zentrum „Demokratisches Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung“ (DemoZ) aus Baden-Württemberg am 24. Oktober die Gemeinnützigkeit aberkannt.

 Unsere sehr besorgte Frage lautet: Welche Initiative/Gruppierung wird die nächste sein, der die Gemeinnützigkeit aberkannt wird? Ein erster kleiner Schritt, den wir deshalb unbedingt gemeinsam gehen müssen, ist der Protest durch eine Unterschrift unter die Petition bei open petition: https://www.openpetition.de/petition/online/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben

Bündnis „Save bees and farmers – Bienen und Bauern retten“ auf EU-Ebene formiert sich

„In Europa formiert sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zur Rettung der Artenvielfalt und der bäuerlichen Landwirtschaft. Heute reichten Organisationen aus ganz Europa gemeinsam in Brüssel die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Save bees and farmers – Bienen und Bauern retten!“ ein.

Sie will den Einsatz gefährlicher Pestizide beenden und Bäuerinnen und Bauern bei der Umstellung zu einer gesünderen und umweltfreundlicheren Produktionsweise unterstützen. Die EU-Kommission hat nun zwei Monate Zeit, die Bürgerinitiative zu prüfen. Sobald sie die Registrierung bestätigt, wird das Bündnis innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften in Europa sammeln.

Der Verlust der Artenvielfalt ist neben dem Klimawandel das größte Problem auf diesem Planeten. Für eine stabile Nahrungsmittelproduktion sind wir zum Beispiel auf Insekten angewiesen, die Pflanzen bestäuben, auf Pilze im Boden, die Pflanzen mit Nährstoffen versorgen und auf Regenwürmer, die den Boden fruchtbar halten. Der wichtigste Faktor für den Verlust an Biodiversität ist die industrielle Landwirtschaft. Sie zerstört Landschaften und ganze Nahrungsketten, vergiftet Insekten, Pflanzen und Pilze mit Pestiziden und belastet Böden und Gewässer mit überschüssigen Nährstoffen. Gleichzeitig werden auch wir Menschen mit einem Cocktail aus Chemikalien belastet, der bei der Produktion von Nahrungsmittel eingesetzt wird.

Die Bäuerinnen und Bauern verlieren in diesem System ebenfalls, nicht nur, weil sie am häufigsten durch Pestizide krank werden. Jedes Jahr geben tausende Betriebe die Landwirtschaft auf. Damit gehen nicht nur Arbeitsplätze verloren, sondern ein weiteres Stück Vielfalt: Produktionsmethoden und Produkte werden einheitlicher, landschaftliche und kulturelle Vielfalt verschwinden. Und ebenso wie bei der damit eng verbundenen biologischen Vielfalt geht so auch die Anpassungsfähigkeit des Systems zurück. Die Milliarden an Subventionen aus dem EU-Haushalt haben die Industrialisierung der Landwirtschaft bisher nicht aufgehalten, sondern absichtlich gefördert.“

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Das Kapital im 21. Jahrhundert – Kinostart

Auszüge aus einer Rezension von Thomas Assheuer

DIE ZEIT Nr. 44/2019, 23. Oktober 2019

Das Kapital im 21. Jahrhundert“: Der neue Adel

Ein Dokumentarfilm über „Das Kapital im 21. Jahrhundert“

„Vor den Geschäften haben sich lange Schlangen gebildet, doch die Regale und Truhen sind leer, es gibt nur Gammelfleisch. Eine ältere Frau riecht kurz dran, es ist ungenießbar. Niemand empört sich, ein stumpfes, stummes Erdulden liegt über den Gesichtern. Erst auf der Straße verschafft sich die Wut Luft. Gute genährte Polizisten verprügeln harmlose Bürger, Staatsdiener jagen „Staatsfeinde“.

Die Bilder, mit denen dieser Dokumentarfilm beginnt, stammen nicht aus der Zeit der Großen Depression 1929, sie stammen aus den letzten Tagen eines ungenannten Landes im realen Sozialismus, der die Hungernden satt und den Kapitalismus überwinden wollte. „Das kommunistische Versprechen“, sagt der französische Ökonom Thomas Piketty, „hatte sich als totaler Betrug erwiesen.“

Vor sechs Jahren löste Piketty mit seiner Studie über Das Kapital im 21. Jahrhundert viel Wirbel aus; nun macht ihn der neuseeländische Regisseur Justin Pemberton zur Hauptperson in seinem gleichnamigen Film.

Eskortiert wird Piketty von Wirtschaftswissenschaftlern, die wie Flügeladjutanten seine Position absichern und ohne kritische Gegenregung eloquent ergänzen (ZEIT Nr. 43/19). Die Ausgangsthese ist schlagend und schlicht: Große Siege schaden dem Sieger, denn sie machen ihn glauben, der Weltgeist persönlich habe ihm auf die Sprünge geholfen. Ganz ähnlich war es 1989. Der Westen fühlte sich als Testsieger im Systemvergleich und glaubte, nun dürfe er all jene Ketten beseitigen, die „Gleichheitsfantatiker“ einst dem Markt angelegt hatten. Wenn die kommunistische Alternative total falsch war, könne ein entfesselter Kapitalismus nur total richtig sein.“

Besprechung in der Süddeutschen Zeitung: „Kapitalismus to go.“

Finanz-Lobbyismus in der US-Politik – Planet Wissen 10.01.2019 01:50 Min. Verfügbar bis 10.01.2024 SWR

„Kapitalismus und Ungleichheit:  Was hat uns Marx heute noch zu sagen“ – Diskussion Friedrich-Ebert-Stiftung (am 11.12.2017 veröffentlicht)

„Klüger wirtschaften: Glanz und Elend des Kapitalismus“ (Am 06.12.2018 veröffentlicht) – Ulrike Herrmann („Der Sieg des Kapitals“), trifft auf Dr. Dr. Rainer Zitelmann („Der Kapitalismus ist nicht das Problem, sondern die Lösung“). Die Weltethos-Perspektive wird auf dem Podium durch Geschäftsführer Dr. Bernd Villhauer ergänzt.

Die Abstiegsgesellschaft | Oliver Nachtwey | SWR Tele-Akademie   (20.11.2017)

Können wir uns das eine Prozent der Superreichen noch leisten? – Zur Notwendigkeit von Umverteilung –  Podiumsveranstaltung am 24.4.15 der Konferenz »Linke Woche der Zukunft«:Mit: Rudolf Hickel, Ueli Mäder, Sahra Wagenknecht, Raúl Zelik, Ulrike Herrmann

Weitere Hinweise/Links zum Thema „Kapitalismus“ findet man hier

Kapitalismus_ Zusammenstellung 1 von YouTube_Videos (einschließlich der Links zu den Videos)

Die Gefahen der Windenenergie für die Vogelwelt

„Die Gefahren der Windenergie für die Vogelwelt, insbesondere für die bedrohten Arten, können durch eine gute Standortwahl und Vermeidungsmaßnahmen stark minimiert werden.
Dies bestätigen zahlreiche Studien. Die Auswertung von 127 Einzelstudien aus zehn Ländern zeigt, dass durch die Berücksichtigung von seltenen und windenergiesensiblen Tieren bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen negative Auswirkungen vermieden werden können.
Konkret kann dies etwa bei Fledermäusen durch das Abschalten von Anlagen zu Zeiten erhöhter Fledermausaktivität geschehen. Bei vielen Vogelarten, wie z.B. dem Rotmilan, kann ein ausreichender Abstand zwischen Horst und Windenergieanlage Konflikte vermeiden. ….“  Weiter lesen ...