Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg ist am 24. September 2019 gestartet

Der erste Schritt des „Volksbegehrens Artenschutz – Rettet die Bienen“ ist geschafft. Innerhalb kurzer Zeit konnten 18.000 Unterschriften gesammelt werden – 10.000 waren nötig. Am 26.7.19 wird der Zulassungsantrag des Volksbegehrens beim Innenministerium eingereicht. Bis dahin werden noch Unterstützungs-Unterschriften angenommen. Formblätter stehen bereit zum  Download .

David Gerstenmeier, Stuttgarter Berufsimker und Mitbegründer von „proBiene“   hatte mit anderen Initiatoren am 20. Mai 2019 ein Volksbegehren „Rettet die Bienen“ gestartet.  Ziel ist ein besserer Artenschutz, mehr Lebensräume und Blühangebote für Bienen und andere Insekten. Die Hauptforderungen lauten:

  • 50 Prozent Öko-Landbau bis 2035;
  • Öko-Landbau auf 100 Prozent der staatlichen Flächen;
  • Halbierung der Pestizidmenge bis 2025;
  • Erweiterung des Biotopverbundes und extensive Wiesenbewirtschaftung;
  • Intensivierung der Forschung zu Öko-Landwirtschaft und Naturschutz;
  • Monitoring und jährlicher Bericht zur Artenvielfalt.

Innerhalb kurzer Zeit konnten 18.000 Unterschriften gesammelt werden – 10.000 waren nötig. Am 26.7.19 wurde der Zulassungsantrag des Volksbegehrens beim Innenministerium eingereicht.

Volksbegehren startete am 24. September 2019 und endet am 23. März 2020

Der Zulassungsantrag für das Volksbegehren wurde im Juli zusammen mit 35.865 Unterschriften (mehr als das Dreifache wie gefordert!) beim Innenministerium eingereicht. Am 14. August 2019 wurde uns die Genehmigung des Antrages und der Starttermin für das Volksbegehrens mitgeteilt:

Am 24. September starten wir mit der freien Unterschriftensammlung!

Wir haben ab dem Start des Volksbegehrens dann 6 Monate, also bis zum 23. März 2020, Zeit Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Ländle (ca. 770.000) zu sammeln. Persönliche Voraussetzungen, um am Volksbegehren teilnehmen zu können, sind:

  • Volljährigkeit
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Seit mind. 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft/gemeldet

Für die Sammlung der Unterschriften gibt es zwei Möglichkeit:

  1. Freie Sammlung: Ausdruck, Ausfüllen und unterzeichnen des Unterschriftenformblattes, welches hier zum Download zur Verfügung steht. Dieses ist beim lokalen Wahlbüro abzugeben. Diese Variante ist im gesamten Zeitraum der Unterschriftensammlung möglich (24. September 2019 bis 23. März 2020).
  2. Amtliche Sammlung: Vom 18. Oktober 2019 bis zum 17. Januar 2020 können Unterschriften zusätzlich in allen Rathäusern des Landes abgegeben werden. Wir werden rechtzeitig vorher sämtliche Adressen und Öffnungszeiten der Rathäuser hier veröffentlichen.

Bitte tragt euch in unseren Newsletter ein – wir halten euch darin auf dem Laufenden.

Erläuterungen und Hintergründe zu unseren Forderungen findet ihr hier.

Für einen Volksantrag müssen in zwölf Monaten 0,5 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben: das sind 39.000 Bürger/innen. Der Landtag muss sich dann mit dem vorgelegten Gesetzesantrag befassen. Wird der Antrag abgelehnt, kann ein Volksbegehren beantragt werden. Für das Volksbegehren müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Das sind im Augenblick 780.000 Baden-Württemberger/innen. Der Gesetzentwurf geht dann wieder an den Landtag. Bei Ablehnung kommt es zum Volksentscheid. Er ist gültig, wenn mindenstens 20 Prozent, als 1,56 Millionen wahlberechtigte Bürger/innen in Baden-Württemberg mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. 

Auf der Kampagnenhomepage des Volksbegehrens  erhält man neben weiteren Informationen auch das Formblatt für die Unterstützer/innen-Unterschrift.