One for the planet – Initiative junger Menschen fördert nachhaltige Projekte

Berlin, 05.01.2021 – Nur wenige Monate nach der Gründung begrüßt die Nachhaltigkeitsinitiative one for the planet e.V. pünktlich zu Jahresbeginn ihren 1.000. aktiven Unterstützer.

Für Celin Sommer (24), Studentin und Vorsitzende des Vereins, ist dies ein überraschender Erfolg: „Als wir mit wenigen Mitstreiter*innen mitten in der Corona-Pandemie an den Start gingen, wussten wir nicht, ob unsere Idee wirklich Unterstützung findet. Um so begeisterter sind wir über den durchweg positiven Zuspruch von Jung und Alt.“

Das Konzept von one for the planet ist ebenso einfach wie wirksam: Richtig viele Menschen geben jeweils genau einen Euro pro Monat. Das gesammelte Geld wird zu 100% an Klima- und Umweltschutzprojekte ausgeschüttet.

Alle Unterstützer*innen entscheiden jeden Monat gemeinsam und demokratisch mithilfe digitaler Tools über die Mittelverwendung. Getragen wird die Initiative überwiegend von jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren. Aktuell wächst sie rasant. Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://onefortheplanet.de

Pressekontakt: one for the planet e.V., Celin Sommer: presse@onefortheplanet.de

USA – Trump beschäftigt und belastet die Politik(er*innen) weiterhin

Quelle: Linkliste zur Internationalen Sicherheitspolitik und den Folgen des Terrorismus auf www.bpb.de/sicherheitspolitische-presseschau

„Bestrafen oder versöhnen?“ (Zeit Online vom 04.01.2021)

https://kurz.bpb.de/qy4

Johanna Roth analysiert auf Zeit Online das Dilemma des gewählten US-Präsidenten Joe Biden im Umgang mit einem Amtsmissbrauch des Noch-Präsidenten Donald Trump. „Der neue Präsident steht nun vor der schwierigen Aufgabe, das Land wieder zu versöhnen, ohne Trump zu leicht davonkommen zu lassen. Begnadigen wird er seinen Vorgänger nicht, das hat er bereits durchblicken lassen. Dennoch muss er abwägen, wie viel von seiner Zeit und Macht er der Causa Trump widmet. Sollte er die Aufarbeitung von dessen Amtszeit zur Chefsache erklären oder sich heraushalten? Wie viel Härte kann seine Regierung gegenüber dem Trump-Lager walten lassen, ohne dass es politisch motiviert oder wie ein persönlicher Triumph wirkt? Und in welcher Form sollte diese Aufarbeitung geschehen?“


„Drohungen aus dem Umfeld von Donald Trump – ‚Dann gibt es einen Bürgerkrieg'“ Frankfurter Rundschau vom 05.01.2020)

https://kurz.bpb.de/qy5

Christian Stör berichtet über die Stichwahlen im US-Bundesstaat Georgia und mögliche Konsequenzen für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Donald Trump habe auf einer Kundgebung in der Stadt Dalton seine bekannten und unbelegten Wahlbetrugsvorwürfe wiederholt. „Damit traf Donald Trump bei seinen Fans mal wieder den richtigen Ton. Denn die meisten von ihnen sind offenbar fest davon überzeugt, dass Trump als einer der wenigen im Lande den Mut hat, die Wahrheit auszusprechen. Das ist wohl auch der Grund, weshalb viele seiner Fans bereits sind, alles für Trump zu tun – und wenn das auch extreme Maßnahmen bedeuten würde. So zumindest äußerte sich ein Trump-Fan im Interview mit CNN-Reporter Donie O‘Sullivan. Es sei für ihn nicht selbstverständlich, dass Joe Biden am 20. Januar als Präsident vereidigt werde, sagte der Trump-Fan. Auf die Frage, wie sich das jetzt noch verhindern ließe, kam die klare Antwort: ‚Nun, es könnte einen Bürgerkrieg geben.'“


„Trumps Traum vom Staatsstreich“ (Frankfurter Rundschau vom 04.01.2021)

https://kurz.bpb.de/qy6

Karl Doemens schreibt im Leitartikel der Frankfurter Rundschau, warum der Mitschnitt eines Telefongesprächs von Noch-US-Präsident Donald Trump offenbare, in welchem Ausmaß dieser Recht und Gesetz verachte. „Mal spricht er wie ein gewissenloser Mafiaboss, mal wie ein wahnhaft Getriebener mit Realitätsverlust. ‚Es kann nicht sein, dass ich Georgia verloren habe‘, beharrt Donald Trump. Seinen Gesprächspartner will er ernsthaft nötigen, das Wahlergebnis abzuändern und ihn zum Sieger zu erklären: ‚Alles, was ich will, sind 11 780 Stimmen.‘ Er schmeichelt, er lügt, er beleidigt und er droht: ‚Das ist ein großes Risiko für dich‘, warnt er den Parteifreund. Das hätte Al Capone kaum anders formuliert.“

Corona Verharmloser: Warum so viele ihnen glauben

Quelle: Quarks

Das System der Corona Verharmloser: Warum so viele ihnen glauben

 546.301 Aufrufe – 05.12.2020

„Obwohl die Corona Fallzahlen seit Wochen hoch sind, die Intensivstationen in vielen Regionen schon an der Kapazitätsgrenze und auch die Zahl der täglichen Todesfälle im Zusammenhang mit Corona steigt – gibt es immer noch Leute wie Sucharit Bhakdi und andere „Experten“, die sagen: „Ist doch alles gar nicht so schlimm. Corona ist nicht gefährlich.”

Aber wie argumentieren Corona Verharmloser wie der ehemalige Professor Sucharit Bhakdi und wieso glauben ihnen trotz der Faktenlage rund um Corona so viele Menschen?

Quarks checkt in diesem Video die hartnäckigsten Thesen zu Corona von Bhakdi und Co. und zeigt euch, mit welchem System sie Leute beim Thema Corona in die Irre führen.

Die Thesen zu Corona, die man von Bhakdi und anderen Pandemie-Verharmlosern sowie auf vielen Querdenker-Demos oder auf Flugblättern liest, sind im Grunde genommen immer die gleichen.

Die Kernthese ist: Die Maßnahmen zu Corona sind überflüssig oder sogar unverhältnismäßig, weil Corona in Wirklichkeit gar keine Gefahr sei.

Im Wesentlichen geht es um drei Argumente:

  • Corona ist nicht gefährlicher als die Grippe
  • Die Leute sterben gar nicht an Corona, sondern nur mit Corona
  • Masken und Stress machen die Leute krank, nicht Corona

Wie funktionieren diese Argumente und was ist dran an den Thesen der Corona Verharmloser und Pandemie-Leugner?“

140 qm in Hanau gegen das Vergessen

„Am 19. Februar 2020 wurden in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Der Täter verletzte nicht nur viele weitere, die Tat brach unzähligen Menschen das Herz. Die Schüsse kamen nicht aus dem Nichts, sondern sind Folge der allgegenwärtigen rechten Hetze und des alltäglichen Rassismus. Doch nicht nur das: Sie sind auch das Ergebnis einer jahrzehntelangen politischen Verharmlosung von Rassismus und rechtem Terror, von fehlender Aufklärung und Vertuschung.

In den Tagen nach der Tat hat sich im Rahmen von Gedenkkundgebungen in Hanau die Initiative 19. Februar gebildet.

Gemeinsam schaffen wir jetzt einen Raum der Begegnung, der Erinnerung und des Vertrauens.

Eine Anlaufstelle für Beratung und Vernetzung, für Unterstützung und neue Kraft. Ein Treffpunkt, in dem geschützt oder öffentlich über Trauer, über Rassismus-Erfahrungen und über Solidarität gesprochen werden kann. Unser Denkmal für die Ermordeten wird nicht in Stein gegossen – wir halten die Erinnerung lebendig und streiten für Aufklärung und Konsequenzen. Am Heumarkt, einem der Tatorte des 19. Februars, öffnen wir einen Raum, ein soziales Zentrum für alle.

Komm vorbei!: 140 qm in der Krämerstrasse 24, die für alles genutzt werden können, was Angehörige, Freunde und Betroffene von Rassismus in Hanau jetzt brauchen und wollen. Wir wollen diesen Raum mit allen gestalten, egal welchen Pass, welche Hautfarbe oder welche Religion wir haben.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung! Die Initiative 19. Februar ist unabhängig und will das bleiben.

Die Anlaufstelle kostet uns 2500 Euro im Monat und der Vertrag läuft drei Jahre – mindestens. Denn Erinnerung und Veränderung sind eine Sache von vielen gemeinsamen Jahren. Dafür bitten wir um Unterstützung.“

Anklage gegen „Gruppe S.“ Verdächtige aus rechtsextremen Bürgerwehren

Eine Person wird einen Tag nach der Zerschlagung einer rechten Terrorzelle von Polizisten zum Bundesgerichtshof gebracht. | Bildquelle: dpa

Anklage gegen „Gruppe S.“ Verdächtige aus rechtsextremen Bürgerwehren

Quelle: Tagesschau – 12.11.2020 13:45 Uhr

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen die sogenannte „Gruppe S.“ erhoben. Nach Informationen von WDR, NDR und SZ hatte der mutmaßliche Rädelsführer seine Mitstreiter dabei vor allem aus Bürgerwehren rekrutiert, vor deren Terrorpotenzial schon länger gewarnt wird.

Von Tobias Dammers, NDR, und Lena Kampf, WDR

Es ist eins der größten Ermittlungsverfahren, das das LKA Baden-Württemberg geführt hat: Für den Generalbundesanwalt (GBA) war die Sonderkommission „Valenz“ in den vergangenen Monaten teilweise mit Hunderten Beamten im Einsatz, führte 53 Durchsuchungen durch und stellte dabei mehr als 1200 Asservate sicher – darunter rund 300 Mobiltelefone, Computer oder Festplatten. Insgesamt werteten die Ermittler fast 18 Terabyte Daten aus, unter anderem rund 60 Millionen Chat- und Sprachnachrichten, Fotos oder Videos. Mehr als 50 Zeugen wurden befragt.

Nun liegt dem Oberlandesgericht Stuttgart die Anklage des GBA vor. Nach Informationen von WDR, NDR und SZ sind die Vorwürfe nach den Festnahmen im Februar im Laufe der Ermittlungen noch einmal härter geworden. Zwölf Männer werden darin beschuldigt, unter der Rädelsführerschaft von Werner S. und seiner rechten Hand Tony E. die rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe S.“ gegründet zu haben, um Anschläge auf Moscheen, Geflüchtete und Politiker zu begehen. Ihr Ziel soll es gewesen sein, „bürgerkriegsartige Zustände“ in Deutschland auszulösen.

Geld für Waffen zugesagt

Neun der Männer gelten laut GBA als Mitglieder, einer als Unterstützer. Ein weiterer mutmaßlicher Unterstützer war im Juni in der Untersuchungshaft verstorben. Die Anklageschrift, etwa 200 Seiten stark, führt aus, dass die mutmaßliche Terrorgruppe sich im September 2019 bei einem Treffen in Alfdorf gegründet haben soll. Bei zwei weiteren Treffen soll sich der Plan der Männer, die sonst vornehmlich in verschiedenen Chatgruppen kommunizierten, konkretisiert haben.

Bei einem Treffen in Minden Anfang Februar soll über Anschläge auf Moscheen gesprochen worden sein, außerdem sagten die Männer zu, Geld für die Beschaffung von Waffen zur Verfügung zu stellen. Einer der Männer hatte sich der Polizei als Informant angeboten und umfassend über die Gruppe berichtet.

Nach Informationen von WDR, NDR und SZ waren zehn der zwölf Männer Mitglieder von Bürgerwehren, mehr als die Hälfte von ihnen wurden von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Aber nicht alle waren bereits auf dem Schirm der Behörden. So war Werner S. seit Jahren in der rechten Szene vernetzt. Er soll die Position des „Sergeant at Arms“ bei der Gruppe „Soldiers of Odin Germany“ innegehabt haben. Dabei handelt es sich um eine Bürgerwehr, die 2017 nach dem Vorbild eines finnischen Rechtsextremisten gegründet wurde. Sie ist die einzige Bürgerwehr, die in fast allen Bundesländern Unterabteilungen unterhält.

Viele waren bereits führend in Bürgerwehren aktiv

Werner S. war in Bayern aktiv, das dortige Landesamt für Verfassungsschutz stuft die „Soldiers of Odin“ als rechtsextremistisch ein. Auch Werner S. war dem Landesamt dort unter seinem Alias „Teutonico“ bekannt. Zudem war S. in der überregional agierenden neonazistischen Gruppierung „Freikorps“ aktiv, die jedoch nicht mehr umfassend vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die letzte behördliche Information zum „Freikorps“ stammt aus dem Jahr 2017.

Acht weitere Mitglieder der „Gruppe S.“ waren in Bürgerwehren aktiv. Sie hatten teilweise hochrangige Führungspositionen im „Freikorps“, in der „Bruderschaft Deutschland“, „Vikings Security“, und „Wodans Erben Germania“. Sechs von ihnen wurden ebenso wie Werner S. von Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Vier der mutmaßlichen Gruppe S. Mitglieder waren den Verfassungsschutzbehörden jedoch gänzlich unbekannt.

Rechtsextremismus kam so in bürgerliche Schichten

Die Zahl der rechten und rechtsextremistischen Bürgerwehren ist in Deutschland seit 2016 stark angewachsen – Rechtsextremisten versuchten im Zuge der Flüchtlingskrise an ein vermeintliches Gefühl der Unsicherheit der Bevölkerung anzuknöpfen, und vor Ort mit vermeintlich harmlos klingenden Spaziergängen „für Recht und Ordnung“ zu sorgen.

Experten beobachteten mit Sorge, wie dadurch der Rechtsextremismus auch in bürgerlichen Schichten anschlussfähig wurde. So sind viele Bürgerwehren heute auch bei den Corona-Protesten aktiv, zuletzt bei der Demonstration in Leipzig.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits vor den „rechtsterroristischen Potenzialen“ gewarnt. Es sei oft ein fließender Übergang zu „gewalttätigem Handeln“ gegeben. Der Verteidiger von Werner S. war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.