Windenergie – Ausbau stockt – Energiewende gefährdet

Altmaiers Gesetzentwurf

Hofreiter: „Das macht die Windkraft-Branche platt“

Mit seinem Gesetzentwurf zur Abstandhaltung ruiniere der Wirtschaftsminister endgültig den Ausbau der Windenergie, sagte Anton Hofreiter (Grüne) und vermutet dahinter einen ideologischen Kampf gegen die Energiewende. Sinnvoller sei es, Regelungen zu schaffen, von denen Gemeinden stärker profitieren.

Anton Hofreiter im Gespräch mit Sarah Zerback

Sarah Zerback: Irgendwo her muss der Strom ja auch in Zukunft kommen, wenn die Klimapläne der Bundesregierung funktionieren sollen – nicht aus Atomkraft, nicht aus Kohle; Windkraft ist aktuell die wichtigste Quelle. Nur der Ausbau, der kommt nicht voran. Denn kaum jemand will ein Windrad vor der eigenen Haustür haben. Das weiß auch der Wirtschaftsminister und schlägt vor, tausend Meter Abstand einhalten, sobald irgendwo fünf Häuser zusammenstehen, in denen gewohnt wird. Ein Gesetzentwurf, gegen den Umweltverbände und Industrieverbände in seltener Eintracht sturmgelaufen sind und damit so viel Druck gemacht haben, dass jetzt auch die Bundesumweltministerin von der SPD sagt, nicht mit mir.

Am Telefon begrüße ich jetzt Anton Hofreiter, Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Bundestag. Guten Morgen, Herr Hofreiter.

Anton Hofreiter: Guten Morgen!

Zerback: Der Wirtschaftsminister von der CDU will die Widerstände gegen Windkraft angehen mit seinem Entwurf. Warum wird dieser Vorschlag denn jetzt so in der Luft zerrissen?

Hofreiter: Weil der Wirtschaftsminister nicht die Widerstände angeht, sondern de facto den Ausbau der Windkraft endgültig ruiniert. Man darf eins nicht vergessen: Die Bundesregierung hat ja bereits für einen massiven Einbruch gesorgt. Der Ausbau der Windkraft in diesem Jahr hat sich extrem reduziert im Vergleich zu vor zwei Jahren und im Vergleich zum letzten Jahr. Da ist es ja auch schon massiv eingebrochen. Deshalb: Man hat nicht den Eindruck, dass es darum geht, Widerstände zu überwinden, sondern dass es darum geht, eine weitere Erneuerbare-Energien-Branche aus dem Land zu vertreiben. Nachdem die Fotovoltaik schon vernichtet worden ist und damit Tausende von Arbeitsplätzen, ist jetzt als nächstes die Windkraft-Branche dran.

Zerback: Die Widerstände kommen ja vor allem durch Klagen zustande von Anwohnern, die das nicht möchten, dass vor ihrer Haustür ein solches Windrad gebaut wird. Man könnte ja jetzt auch einfach sagen, Peter Altmaier ist Realist, das scheitert sowieso. Dann doch lieber dieser Kompromiss.

Hofreiter: Die Widerstände kommen vor allem zustande, weil die Bundesregierung ein verkorkstes Vergabemodell gemacht hat, was dazu geführt hat, dass das ganz schwer zu kalkulieren ist. Es hat was damit zu tun, mit einem chaotischen Planungsrecht. Und deshalb: Wenn man das alles vernünftig umsetzen würde, würde auch der Ausbau wieder vorangehen.

„Es kommt nicht nur  auf die Abstandsregeln an“

Zerback: Deshalb jetzt die bundeseinheitlichen Regeln. Entschuldigung, Herr Hofreiter, wenn ich Sie da unterbreche, aber das ist ja auch Teil des Klimapakets, da auch Planungssicherheit zu schaffen, Verlässlichkeit, bundesweit einheitlich.

Hofreiter: Das fordert der Wirtschaftsminister von der Umweltministerin, nämlich die spielen so richtig schön schwarzer Peter. Nachdem der Wirtschaftsminister ertappt worden ist bei seinem Manöver, die Windkraft platt zu machen, hat er es auf die Umweltministerin geschoben, und die Umweltministerin schiebt es wieder zurück. Es kommt nämlich nicht nur auf die Abstandsregeln an, sondern mit dem Gesetz entwertet der Wirtschaftsminister auch Unmengen Regionalpläne und nach Einschätzung von Experten aus der Branche und auch aus den Umweltverbänden würde das den Ausbau der Windkraft für die nächsten fünf bis zehn Jahre nahezu lahmlegen, weil nämlich alle Planungen, die bereits gemacht worden sind, entwertet werden.

Zerback: Da würde der Bundeswirtschaftsminister Ihnen natürlich an dieser Stelle widersprechen und würde sagen, dass er daran gedacht hat und eine sogenannte Opt-out-Regelung eingebaut hat. Länder und Kommunen können da selbst entscheiden. Ihnen wird das finanziell nur schmackhaft gemacht. Die eigentliche Kompetenz wird den Kommunen und Ländern ja gar nicht abgesprochen.

Hofreiter: Es wird ihnen nichts finanziell schmackhaft gemacht, sondern es ist eine ganz trickreiche Regelung, nämlich es ist eine Opt-out-Regelung, und in den Ländern ist bereits jetzt klar, dass die Koalitionspartner der Grünen, die da wiederum entweder CDU oder SPD sind, bei dieser Opt-out-Regelung nicht mitmachen. Das heißt, der Wirtschaftsminister hat sich da Unmengen Wege überlegt, um das Ganze unmöglich zu machen.

Dann kommen noch interessante Anschlussregelungen dazu. Dann kommt noch ein eigener Grundsteuer-Hebesatz Wind dazu. Deswegen laufen ja auch die Gewerkschaften, die Industrieverbände und die Umweltverbände einheitlich Sturm dagegen. Ich glaube, das sollte einem zu denken geben.

„Das deutet darauf hin, dass der Wirtschaftsminister großen Unsinn treibt“

Zerback: Das haben Sie so auch noch nicht erlebt, dass sie alle Seite an Seite für dasselbe kämpfen?

Hofreiter: Nein, das hat man so auch noch nicht erlebt, und das deutet darauf hin, dass der Wirtschaftsminister da wirklich großen Unsinn treibt. Und wenn man weiß, wer hinter dieser Regelung steckt, kann man durchaus die Vermutung haben, dass es da nicht darum geht, Abstandsregelungen für den Wind und für die Akzeptanz zu schaffen, sondern wenn man das weiß, dann hat man den Eindruck, dass da ein ideologischer Kampf gegen die Energiewende geführt wird. Und das wäre auch wenig überraschend, nachdem die Bundesregierung die letzten zehn Jahre vieles getan hat, um die Energiewende ins Chaos zu stürzen. Bei der Fotovoltaik haben sie es ja schon geschafft.

Zerback: Herr Hofreiter, das ist natürlich jetzt eine Unterstellung, dieses Motiv dahinter. Aber lassen Sie uns doch mal bei der Akzeptanz der Bürger bleiben, weil da sind wir uns ja nun mal sicher, das ist ja ein Problem. Die ist ja nachweislich sehr gering. Wie wollen Sie die denn sonst steigern? Was ist denn Ihre Idee?

Hofreiter: Meiner Beobachtung nach ist die Akzeptanz der Bürger nachweislich hoch, nämlich es gibt eine Reihe von Untersuchungen und bei diesen Untersuchungen stellt man fest, dass die Akzeptanz der Bürger zwischen 70 und 80 Prozent ist. Und es gibt sogar eine Untersuchung, dass die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern höher ist, die bereits einen Windpark in ihrer Nähe haben. Das heißt, die bereits eine Windkraftanlage kennen.

Was klug wäre, um die Akzeptanz zu steigern, ist, dass man die Regelungen so ausgestaltet, dass Gemeinden und Bürgergenossenschaften stärker davon profitieren.

Zerback: Aber, Herr Hofreiter, Sie kennen die Klagen ja auch. Das sind nicht wenige. Und Sie kennen vor allen Dingen die Sorgen der Bürger: Lärmbelästigung, Schattenwurf. Da ist der Rotmilan in Gefahr als Symbol für die Anti-Bewegung. Können Sie das nicht verstehen, dass Bürgerinnen und Bürger da diese Sorgen haben?

Hofreiter: Ich halte mich sehr, sehr gerne an den Fakten fest, und die Fakten, die die Untersuchungen, die gemacht worden sind, zeigen: 70 bis 80, in manchen Regionen 90 Prozent der Leute finden das richtig. Und eine Untersuchung zur Akzeptanz, die gemacht worden ist, stellt fest, dass bei Menschen, die bereits eine Windkraftanlage in ihrer Nähe haben, die Akzeptanz sogar höher ist als dort, wo es sie noch nicht gibt. Wir reden da von Zahlen zwischen 70 und 80 Prozent.

Dass einzelne dagegen klagen, das ist durchaus richtig. Aber das ist was anderes zwischen einzelnen Klagen und der grundlegenden Akzeptanz. Ich finde, diese Studien, diese wissenschaftlichen Fakten sollte man nicht grundsätzlich in Abrede stellen.

„Bei der Steinkohle wird vor allem auf Freiwilligkeit gesetzt“

Zerback: Eigentlich sollte das Kabinett ja den Gesetzentwurf schon am kommenden Montag beschließen, inklusive auch den Kohleausstieg. Das wiederum, das muss Sie doch ärgern, dass es da jetzt nicht vorangeht, oder?

Hofreiter: Ich weiß nicht, wie weit das Kohleausstiegsgesetz bereits durchgeschaut worden ist, denn es ist über 100 Seiten dick. Aber diejenigen, die es sich bei uns in der Fraktion schon durchgeschaut haben, die stellen fest, dass das noch nicht einmal ein richtiges Kohleausstiegsgesetz ist, nämlich bei der Braunkohle wird nur geschwiemelt und bei der Steinkohle wird vor allem auf Freiwilligkeit gesetzt. Das hat mit der Umsetzung des Kohlekompromisses, der zwischen Umweltverbänden, Industrie und Gewerkschaften gefunden worden ist, nur am Rande etwas zu tun. Dieses Kohlegesetz ist de facto ein Windausbau-Verhinderungsgesetz und beim Kohleausstieg ist es eine Fälschung des Namens. …“

Mobilitätswende in Kirchheim u. Teck – Kirchheim anders mobil

Impulse in Richtung „anders mobil in Kirchheim“ im Jahr 2019

Veranstaltung am 12.4.19 zur Studie (2017) „Mobiles Baden-Württemberg“mit Klaus Amler (Experte für Mobilitätsstrategien, Projektträger des Projektes „Mobiles Baden-Württemberg“ der Baden-Württemberg-Stiftung)

Veranstaltung am 13.4.19 Kirchheimer Aktionstage im April 2019 – Neue Mobilitätskultur – Infostände – Aktion: Kirchheim bewegt sich alternativ

Veranstaltung am 9.7.19 Critical Mass – Wir radeln um den Alleenring

Weitere Critical-Mass-Touren am 13.9.19, 13.10.19 und 8.11.19

Workshop am 13.9.19 „Mobilitätswende in Kirchheim konkret“


Integriertes Verkehrskonzept der Stadt Kirchheim

Im Jahr 2010 wurde ein „Integriertes Verkehrskonzept“ (IVK) für Kirchheim in Auftrag gegeben. Das „Integrierte Verkehrskonzept“ wird auf der Stadt-Homepage erwähnt. Es ist aber als Dokument nicht auffindbar (auch nicht im Ratsinformationssystem).

Die Fortschreibung des IVK – erstellt durch das PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD, Aachen/Berlin im November 2016 ist in Form einer pdf-Datei im Umfang von 8 MB verfügbar. Dieses Dateivolumen können wir leider nicht auf die Website hochladen. Wer Interesse hat, melde sich bei Hans Dörr, Mail: hans_doerr@gmx.de .

In der mehr als 200-seitigen Klimaschutzkonzeption von 2013 (s. Anlage) wird das Integrierte Verkehrskonzept auf S. 38 ff. erwähnt. Es wird deutlich, dass die Daten aus den Jahren 2009/10 stammen – also 10 Jahre alt sind. Im Klimabericht von 2015 – der eine Evaluation des Klimakonzepts von 2013  sein soll – wird zum Thema „Mobilität“ lediglich das Segment „Radverkehr“ erwähnt.

Mobilitätswende kommunal – Studien – Strategien

„Der Rat der Stadt Dortmund hat am 22. März 2018 das Zielkonzept des Masterplans Mobilitätverabschiedet. Dieses Zielkonzept hatte zuvor der begleitende Arbeitskreis erarbeitet, in mehreren öffentlichen Dialogveranstaltungen mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und letztlich einstimmig beschlossen.

Es setzt acht Leitlinien und Ziele für die künftige Verkehrspolitik in der Stadt.

Derzeit erarbeitet Dortmund die zweite Stufe des Masterplans Mobilität 2030. Dieser Prozess wird im steten Austausch mit dem Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität 2030, mit der Politik und mit den Bürger*innen der Stadt Dortmund gestaltet.

Der Masterplan Mobilität 2030 setzte vom 23. bis zum 27. November 2020  aufgrund der Corona-Pandemie auf ein neues digitales Format der Beteiligung.

Die Stadt hatte hierfür eine Digitale Mobilitätswoche ins Leben gerufen, worin in sechs kurzen Videos die Strategien zu den sechs Schwerpunkt-Themen Fußverkehr, Barrierefreiheit, Radverkehr, Verkehrssicherheit, Parken (Ruhender Verkehr) und Öffentlicher Raum vorgestellt wurden und anschließend bewertet werden konnten.


Masterplan Mobilität 2030 Osnabrück

„Vor dem Hintergrund der allgemeinen gesellschaftlichen Dynamik, die in den nächsten Jahren spürbare Auswirkungen auf den Verkehrsbereich haben wird, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Verkehrsplanung erforderlich.

Der Masterplan Mobilität stellt den Orientierungsrahmen für die Verkehrsentwicklungsplanung bis 2025 auf gesamtstädtischer Ebene in Osnabrück dar. Er löst den geltenden Verkehrsentwicklungsplan von 1992 ab.

Im Vergleich zu älteren Verkehrsentwicklungsplänen liegt der Schwerpunkt auf der Planung der Mobilität und nicht auf der ausschließlichen Infrastrukturplanung. Ziel ist ein integriertes, umfassendes Handlungskonzept, bei dem alle Verkehrsarten (Fußgänger, Rad, Bus, Auto) betrachtet werden. Querschnittsthemen wie Verkehrssicherheit oder Mobilitätsmanagement bekommen ein stärkeres Gewicht.“


Masterplan Mobilität 2020+ Konstanz

„Die Leitlinien und Ziele bilden die Grundlage für verkehrsmittelbezogene Einzelkonzepte, bei denen es u.a. um die Verkehrsführung Innenstadt, Fuß- und Radverkehr, ÖPNV und Parkierung des Kfz- und Radverkehrs geht. Die Maßnahmen sind eingebettet in 12 Handlungsfelder. Diese beinhalten Konzepte und Maßnahmen, mit denen die angestrebten Ziele erreicht werden sollen. Den Rahmen soll das Handlungsfeld Mobilitätsmanagement setzen, d.h. eine als dauerhafter Prozess angelegte Strategie zur Beeinflussung des Verkehrsverhaltens und zur Sensibilisierung eines nachhaltigen Umgangs mit Verkehr.“


Moko 2030 – Das Mobilitätskonzept für Kempten

„Die Stadtverwaltung Kemptens erstellte mit einer intensiven Bürgerbeteilig das „Mobilitätskonzept Kempten 2030“. Das Moko 2030 ist der Masterplan für eine zukunftsfähige, emissionsarme, generationenübergreifende und klimafreundliche Mobilität. Im Detail wurden über 160 konkrete Maßnahmen definiert, die das Ziel verfolgen den öffentlichen Personennahverkehr und den Rad- und Fußverkehr zu stärken. Die Maßnahmen sind nicht unveränderlich, sondern werden unter Berücksichtigung neuer gesellschaftlicher und technischer Entwicklungen fortgeschrieben. Das Moko 2030 wurde 2018 einstimmig vom Stadtrat verabschiedet. Seitdem arbeitet die Stadtverwaltung an der Umsetzung. “

Gute Beispiele: Verkehrswende in ZürichRuedi Ott, ehem. Leiter Mobilität und Planung, Stadt Zürich, im Rahmen von „Bitte wenden! Verkehrswendekonferenz Süd„, Stuttgart, 16.11.2018  (Veranstalter: Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg )


365-Euro-Ticket: Baden-Württemberg – Hessen und weitere Bundesländer

Lt. Stuttgarter Zeitung vom 7.8.19 fordert der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Andreas Schwarz, fordert die Einführung eines landesweit gültigen Schülertickets. Es soll 365 Euro im Jahr kosten und nach seinem Willen schon bald an den Start gehen.

Schwarz verweist auf Hessen.

Dort können Schüler bereits seit Jahren für 365 Euro im Jahr alle Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Regionalzüge im Land nutzen.

Lt. Frankfurther Rundschau online vom 28.5.19 stimmte  der Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) dem hessenweiten Seniorenfahrschein für 365 Euro pro Jahr zu. Bei den Verkehrsverbünden NVV und VRN stehe die Entscheidung noch aus. Senioren im Alter ab 65 Jahren sollen bald für 365 Euro im Jahr den öffentlichen Nahverkehr in ganz Hessen nutzen können.

Das Ticket soll hessenweit werktags von 9 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags gültig sein. In einer Premium-Variante für 625 Euro jährlich können Senioren rund um die Uhr unterwegs sein, auch 1. Klasse fahren und ab 19 Uhr sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und beliebig viele Kinder mitnehmen. Das Ticket soll von Ende 2019 an erhältlich sein. Der Aufsichtsrat stimmte nach RMV-Angaben auch weiteren Neuerungen zu, die teilweise aber noch von der Zustimmung des Regierungspräsidiums abhängig sind – etwa der Einführung einer digitalen Mehrfahrtenkarte.

In Berlin können alle Schüler seit 1. August 2019 kostenlos Bus und Bahn fahren. Der Preis für das Azubi-Ticket wurde auf 365 Euro im Jahr reduziert. Senioren können im Abo ein Jahresticket für 593 Euro erwerben. Zum Vergleich: Das preiswerteste reguläre Jahresticket kostet 728 Euro.

In Brandenburg gibt es ein 365 Euro teures Jahresticket für Azubis. In der „Märkischen Allgemeinen“ forderte die Brandenburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zuletzt ein kostenloses Schülerticket nach Berliner Vorbild.

In Hamburg wird ein 365-Euro-Ticket von der politischen Opposition (CDU/Linke) gefordert. Absehbar gibt es dies unter der rot-grünen Stadtregierung nicht. Bei der jüngst beantragten Preiserhöhung für 2020 wurden Schüler, Azubis, Studenten und Senioren ausgenommen. Eine Schüler-Karte kostet monatlich 41,90 Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern können allein in Rostock, der größten Stadt im Land, Schüler vom 12.8.2019 an erstmals kostenlos den Nahverkehr nutzen. Ein landesübergreifendes Schülerticket gibt es nicht

365-Euro-Ticket – Bayern

Die „Süddeutsche Zeitung online“ titelte am 29.4.2019: „Nahverkehr: Das 365-Euro-Ticket für Schüler und Azubis soll es ab Herbst geben“.

 Vertreter der Staatsregierung und der kommunalen Verbände trafen sich zum ersten ÖPNV-Gipfel. Ministerpräsident Markus Söder kündigte an, das 365-Euro-Jahresticket für Schüler und Azubis – wenn möglich – schon ab September einführen zu wollen. Ursprünglich war eine Einführung zum Herbst 2020 geplant gewesen. Noch weiß niemand, welche Verbünde sich wie für ein solches Ticket engagieren würden. Entsprechend unklar ist, was das Ticket wen kosten könnte. Im Doppelhaushalt sind noch keine Mittel eingestellt, obwohl der Freistaat zwei Drittel der Kosten übernehmen will. Tatsächlich bieten manche Verbünde oder Landkreise bereits eine kostenlose Schülerbeförderung an, andere könnten hingegen vor dem Eigenanteil zurückschrecken. Konkreter sind da andere Summen, die am Montag in den Raum gestellt werden. 65 Millionen Euro sollen Bayerns Verkehrsverbünde erhalten, um Tarifstabilität zu gewährleisten. Davon bleiben 35 Millionen Euro in München. Unter anderem Nürnberg erhält 13, Augsburg vier Millionen Euro.

Alle Anwesenden wiesen darauf hin, dass kein Stadt-Land-Gefälle entstehen dürfe – und dass daher bayernweit einheitliche Lösungen womöglich kontraproduktiv seien. Jede Gemeinde habe ihre „besonderen Problemstellungen“. Ländlichen Gemeinden gehe es zum Beispiel mehr um die Taktung, um die Frage, wie sich flexible Angebote bei vergleichsweise niedrigen Fahrgastzahlen schaffen ließen. „Flexbusse kosten Geld.“ Das erst mal beschafft werden muss, dauerhaft. Ticketerlöse tragen in der Regel die Kosten des ÖPNV.

Ein günstiges365-Euro-Ticket für alle Bürgerdas Ministerpräsident Söder mal bis 2030 in Aussicht gestellt hatte – könnte sich darum aus Sicht der Kommunen mancherorts als kontraproduktiv erweisen, den bestehenden Nahverkehr gar „kannibalisieren“ Daher werde man sich in Ruhe anschauen müssen, ob der künftige „Bayerntarif“ eine „totale Flatrate“ oder an eine Entfernungspauschale gekoppelt werde.