BGH bestätigt Urteil im Fall illegaler Rüstungsexporte von Heckler & Koch nach Mexiko

Quelle:  amerika21 31.03.2021
 
 
 
 

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Fall der illegalen Rüstungsexporte von Heckler & Koch (H&K) nach Mexiko das Urteil aus vorheriger Instanz weitgehend bestätigt. Endverbleibserklärungen (EVE) seien nicht Teil von Exportgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.

Als „Bankrotterklärung für die deutsche Rüstungsexportkontrolle“ bezeichneten das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“, das RüstungsInformationsbüro, Ohne Rüstung Leben und die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko in einer gemeinsamen Pressemiteilung den Gerichtentscheid.

Dies sei ein wegweisendes Urteil mit Sprengkraft für die gesamte deutsche Rüstungsexportkontrolle. Auch wenn von Heckler & Koch lediglich drei Millionen Euro aus dem illegalen Mexiko-Geschäft eingezogen werden, „mit dem heutigen Urteil ist die bisherige deutsche Rüstungsexportkontrolle am Ende“, kommentierte Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ und Vorsitzender des RüstungsInformationsbüros, den Verfahrensausgang.

Grässlin fordert Konsequenzen: „Ein ‚Weiter-so‘ in der deutschen Rüstungsexportkontrolle ist nicht haltbar“. Der Gesetzgeber müsse umgehend ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen, das der bisherigen Exportpraxis einen Riegel vorschiebe. Rückenwind dafür ergebe sich auch aus dem Urteil: Laut dem vorsitzenden Richter Dr. Schäfer muss die Rechtslage gegebenenfalls geändert werden. Das wäre „Aufgabe des Gesetzgebers“, wird dieser vom Sprecher der „Aktion Aufschrei“ zitiert.

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Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht am Beispiel von Rüstungsexporten nach Mexiko – Heckler & Koch  –111 Aufrufe 17.08.2020  –

Ausschnitt aus der Podiumsdiskussion am 9. Juli 2020.  In diesem Ausschnitt aus unserer Webinar-Podiumsdiskussion gehen wir daher der Frage nach, was die Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Rüstungsunternehmen bedeutet. Dazu werden die bereits existierenden menschenrechtlichen Standards vorgestellt und anschließend, anhand des Beispiels illegaler Waffenlieferungen aus Deutschland nach Mexiko, der Fokus auf die Rüstungsindustrie gelegt. Denn: Im Jahr 2014 wurden in Guerrero 43 Studenten der Lehramtsuniversität Ayotzinapa durch die örtliche Polizei verschleppt, sechs Menschen wurden getötet und weitere 40 Personen schwer verletzt. Dabei setzten die Sicherheitskräfte trotz Exportverbot G 36-Sturmgewehre der Firma Heckler & Koch ein. Wie hätte Heckler & Koch — und damit auch andere Rüstungsfirmen — handeln müssen, um im Ausland nicht zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen?

Es diskutieren: Dr. Carola Hausotter, Koordinatorin des Netzwerks Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko,  Dr. Christian Schliemann, Senior Legal Advisor am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben (Moderation).